Taxi-Urteil setzt Maßstäbe – aber was wird aus den Opfern?

Der Vorsitzende Richter war sich um der enormen öffentlichen Wirkung seines Urteils im Taxi-Raser-Prozess sehr wohl bewusst. Zumindest in Hamburg erhielt zum ersten Mal ein Angeklagter nach einem tödlichen Unfall im Straßenverkehr eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Gleich zu Beginn seiner Begründung erklärte der Richter, dass es sich mitnichten um ein Grundsatzurteil handele. Die Umstände dieses Falls seien einzigartig, es gehe um einen Autodieb, der für die Flucht vor der Polizei den Tod Unbeteiligter bil­ligend in Kauf genommen habe.

Die Botschaft wird man dennoch vernehmen: Wer auf deutschen Straßen rücksichtslos das Leben anderer gefährdet, muss mit harten Strafen rechnen. Vor einem Jahr hatte das Berliner Landgericht zwei Männer nach einem illegalen Rennen wegen Mordes verurteilt, auch hier war ein Unbeteiligter gestorben. Es ist möglich, dass in der Revision eines oder gar beide Urteile kassiert werden – doch selbst dann würde es wahrscheinlich zu langjährigen Haft­strafen kommen. Zu hoffen bleibt, dass Autofahrer, die mit krimineller Energie mit dem Leben anderer spielen, spätestens jetzt ihre Fahrweise überdenken.

Die Opfer und ihre Angehörigen erfahren durch das Urteil ein Stück Wiedergutmachung. Der Mann, der ihr Leben für immer in ein Vorher und Nachher teilte, muss für seine Tat büßen. Wirtschaftlich nutzt es ihnen indes kaum. Die traumatisierte Mutter des bei dem Unfall getöteten Barkeepers bangt auch wirtschaftlich um ihre Existenz,
sie verlor nach dem Aufenthalt in der Psych­iatrie ihren Arbeitsplatz. Dass sie jetzt mit der Versicherung des gestohlenen Taxis sogar um die Übernahme der Beerdigungskosten streiten muss, ist demütigend und leider typisch für das deutsche Opferrecht. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.