...und damit auch die Kosten der Gefahrenabwehr.

Wozu haben wir Nachrichtendienste und Verfassungsschützer, wenn nicht für ein Mindestmaß an Terrorabwehr? Zumal dieser Schutz vor einer diffusen Bedrohung neuerdings auch ganz konkret als Betonpoller oder Wassertank bei Volksfesten als „Maßnahmen zur Abwehr von allgemeinen Gefahren“ sichtbar wird. Insofern urteilt das Berliner Verwaltungsgericht richtig, wenn es den Anti-Terror-Schutz nicht dem Ausrichter eines Weihnachtsmarktes in Rechnung stellt, sondern der Stadt. Terror­abwehr ist Staatsaufgabe – Punkt.

Dass Veranstalter in Hamburg für erweiterte Sicherheitskonzepte und das Aufstellen von Betonpollern bisher zur Kasse gebeten werden, ist deshalb falsch. Vielmehr muss künftig klar und allgemein gültig definiert werden, wo Sicherheitskosten für Ausrichter (etwa mit Security) enden – und wo Terror­abwehr beginnt. Dann herrscht Klarheit, und man kann sich das unwürdige Gezerre sparen. Augenmerk sollte zudem auf effektivere Schutzmaßnahmen gelegt werden, denn Poller oder Tanks haben bestenfalls psychologischen Wert, im Ernstfall sind sie wirkungslos.

Zumal die Diskussion um die Kosten den Blick auf das Wesentliche vernebelt. Kein Anti-Terror-Poller hätte den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verhindern können; dort hat der Staat versagt, nicht der Veranstalter. Als ein funktionierender Sicherheitsapparat gefragt war, kollabierte er. Noch immer macht es fassungslos, dass Attentäter Anis Amri monatelang überwacht wurde – und trotzdem morden konnte. Nichts schadet dem Sicherheitsgefühl mehr
als der sich verfestigende Eindruck, der Staat könne den bestmöglichen Terrorschutz nicht gewährleisten. Deshalb muss das Vernetzen der Verfassungs­behörden Priorität genießen, nicht der Zank um klare Staatskosten. Denn das ist kleines Karo – und schlicht zu billig.