Das Modell Sonderausschuss ist sinnvoll. Ob es funktioniert, hängt von Rot-Grün ab.
Die Bilder der Gewaltexzesse beim G20-Gipfel würden sich in das kollektive Gedächtnis der Hamburger traumatisch einbrennen wie die von der großen Sturmflut 1962, hat kürzlich eine Zeitung geschrieben. Sicher ist: Dieser Gipfel hat so große Schäden und Verletzungen in der Stadt, bei Bürgern und verantwortlichen Politikern hinterlassen wie kaum ein anderes Ereignis in der jüngeren Geschichte.
Um diese Wunden heilen zu können, muss restlos aufgearbeitet werden, wie es zu diesen Verheerungen kommen konnte. Dabei geht es um möglicherweise falsche Nachsicht gegen linksextremistische Strukturen in dieser Stadt ebenso wie um politische Fehleinschätzungen des Bürgermeisters und mögliche Fehler oder Übergriffe der Polizei. Alles gehört auf den Tisch.
Um die Form der Aufarbeitung ist lange gerungen worden. Die Opposition hat nun zunächst auf die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) verzichtet. Stattdessen haben sich CDU und FDP mit Rot-Grün auf einen Sonderausschuss geeinigt, der mit zahlreichen Sonderrechten ausgestattet wird. Er kann sämtliche Akten und Videos zum Gipfel sichten und hat einen Vorteil: Anders als ein PUA kann er die Aufarbeitung thematisch gliedern und Zeugen leichter mehrfach hören. Der Bürgermeister soll allein dreimal aussagen.
Nachteil: Anders als im PUA können Zeugen nicht vereidigt werden, und es gibt keine Zwangsmittel gegen Befragte. Da dieses Instrument aber kaum genutzt wird, dürften die Vorteile eines Sonderausschusses überwiegen. Sollte sich erweisen, dass Rot-Grün bei der Aufklärung zu mauern versucht, könnte die Opposition noch immer einen PUA einsetzen. Deswegen sollte man dem Sonderausschuss erst einmal eine Chance geben. Arbeit hat er mehr als genug.