Hamburger sollen für Anträge auf Tempo-30-Zonen jetzt hohe Gebühren zahlen.
Demokratie lebt vom Mitmachen. Heißt es jedenfalls oft in politischen Grundsatzreden. Auch in Hamburg haben die Bürger fernab von Wahlen gesetzliche Mitspracherechte und werden immer mal wieder aufgefordert, sich zu beteiligen. So sollten sie unübersichtliche Kreuzungen melden, konnten Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan abgeben oder Vorschläge für Lärmschutz und Tempolimits einreichen.
Dumm nur: Wenn die Bürger Ernst machen, findet der Senat das mit der Beteiligung offenbar plötzlich ziemlich lästig. So jedenfalls sieht es bei der aktuellen Diskussion über die deutlich zu hohe Luft- und Lärmbelastung aus. Angesichts von Urteilen, die der Gesundheit der Menschen klaren Vorrang vor den Rechten von Autofahrern einräumen, haben mittlerweile auch in Hamburg Hunderte Bürger die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten vor ihren Wohnhäusern beantragt. Wenn die Grenzwerte überschritten sind, haben sie gute Chancen, dass solche Zonen zur Reduzierung der Belastung eingerichtet werden müssen.
Wie aber reagiert die Verwaltung des rot-grünen Senats? Sie belegt die Anträge jetzt mit einer saftigen Gebühr von deutlich mehr als 300 Euro. In dieser Höhe dürfte die vor allem einen Zweck haben: Sie soll Bürger von einer Antragstellung abhalten. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, die besonders oft an stark befahrenen Straßen wohnen, werden durch derart hohe Gebühren daran gehindert, ihr Recht auf Gesundheitsschutz durchzusetzen.
All das irritiert nicht nur, weil die SPD gern behauptet, sie trete für Menschen mit kleinen Einkommen ein. Sondern auch, weil ja angeblich die Grünen in Hamburg mitregieren. Und die standen früher vor allem für zwei Themen: Umweltschutz und Bürgerbeteiligung.