Man kann über die AfD und ihre Politik sehr geteilter Meinung sein. Zweierlei ist aber nicht zu leugnen: Die Partei wird nicht als verfassungsfeindlich eingestuft und daher nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Und sie ist 2015 rechtmäßig mit 6,1 Prozent der Stimmen in die Bürgerschaft eingezogen und damit demokratisch legitimiert.
SPD-Bürgermeister Olaf Scholz hat überdies vor einer Weile in einem Strategiepapier davor gewarnt, die AfD zu „dämonisieren“ und gefordert, sie lieber in eine „ konkrete thematische Auseinandersetzung zu zwingen“. Guter Plan. Allerdings passt es dazu partout nicht, dass sich das mit Steuergeld arbeitende und auch von Genossen verwaltete Bürgerhaus Wilhelmsburg nun weigert, der AfD Räume für eine Veranstaltungsreihe zu vermieten. Zum einen wird die AfD durch die Aussperrung aus einem der wichtigsten Tagungszentren der Stadt natürlich dämonisiert. Zum anderen wird gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Denn das Bürgerhaus beherbergt gleichzeitig Gruppen, die der Verfassungsschutz als linksextrem einstuft und beobachtet und somit für radikaler hält. Der Stiftungsrat stellt sich auf den formalen Standpunkt, man könne als freier Träger (mehr oder weniger willkürlich) allein entscheiden, an wen man vermiete.
Das erinnert sehr an die Bürgerschaftsfraktionen, die der AfD seit fast zwei Jahren einen ihr zustehenden Sitz in der Härtefallkommission verweigern – mit dem formalen Hinweis, diese werde in geheimer Wahl besetzt und man könne Abgeordnete zu nichts zwingen. Man weiß nicht so recht, was einen an all dem mehr irritieren soll: der Verstoß gegen demokratische Grundregeln. Oder die bodenlos naive Annahme, man könne Parteien oder Politiker, die einem nicht gefallen, durch Ausgrenzung und Verteufelung verschwinden lassen. Schon mal in die USA geguckt?