Gerichtsverhandlung über Elbvertiefung läuft für die Hansestadt nicht optimal
Nein, ein Durchmarsch war das nicht. Wer immer gehofft hatte, die Stadt Hamburg und der Bund würden bei der entscheidenden mündlichen Gerichtsverhandlung über die Elbvertiefung ein wahres Feuerwerk an Argumenten für die Notwendigkeit des rund 600 Millionen Euro teuren Projekts abbrennen, muss nach drei Tagen Prozess feststellen, der Auftritt war nicht immer souverän. Und noch schlimmer: Es ist nicht alles geklärt.
Dabei ist der Öffentlichkeit im Vorfeld der Verhandlung etwas anderes versprochen worden. „Wir haben alles für die Elbvertiefung getan“, hatte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) erklärt. „Es gibt eigentlich nichts mehr, was wir nicht getan haben, um die Natur und die Deiche zu schützen. Diese Maßnahmen sind aus unserer Sicht mehr als ausreichend“, betonte er.
Für diese Ansage wirkte der Auftritt der Befürworter der Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einigen Verhandlungssituationen erstaunlich unvorbereitet. Die Experten des Hauptgutachtens über die Auswirkung der Elbvertiefung auf das Strömungsverhalten des Flusses wurden erst nachträglich nach Leipzig beordert und trafen völlig verspätet ein. Ihr Vortrag war uninspiriert – entsprechend musste die gesamte Mannschaft nachsitzen: In einer Nachtschicht arbeiteten die Vertreter von Hamburg und dem Bund einen zusätzlichen Fragenkatalog ab, den ihnen das Gericht als „Hausaufgabe“ mitgegeben hatte.
Was sind die Gründe für den Holperstart? „Vor Gericht und auf hoher See – na Sie wissen schon“, heißt es da. Sicherlich: Bei einem so umfangreichen und komplexen Verfahren ist nicht alles vorhersehbar. Andererseits konnten sich Verhandlungsbeobachter nicht vollständig des Eindrucks erwehren, dass beim Auftritt der Elbvertiefungsplaner auch eine gewisse Arroganz der Macht mitschwang. Mit der ungeheuren wirtschaftlichen Bedeutung der Elbvertiefung für den Hamburger Hafen und die deutsche Exportwirtschaft haben sie selbstverständlich ein starkes Argument auf ihrer Seite. Andererseits wäre es falsch, die Stärke der Umweltverbände zu unterschätzen. Zudem hat das Gericht immer wieder deutlich gemacht, dass auch der Naturschutz zu seinem Recht kommen soll. Und wenn die Richter den Befürwortern der Elbvertiefung nach jahrelangen Planergänzungen im Hinblick auf Ausgleichsmaßnahmen „Etikettenschwindel“ vorwerfen müssen, dann steht dahinter mehr als Schlamperei.
Die Umweltverbände und ihre Prozessbevollmächtigten haben sich bei der Verhandlung hingegen auf den Punkt vorbereitet und topfit präsentiert. Zeigte sich zwar im Verhandlungsverlauf, dass ihre Klagebegründung nicht sehr breit aufgestellt ist und sich ihre Vorwürfe wiederholen, gelang es ihnen dennoch, immer wieder die Löcher im Vortrag der Gegenseite aufzuzeigen.
Dem Gericht ist zugutezuhalten, dass es sich von keiner Seite hat blenden lassen. Ideologiefrei hat der Vorsitzende Richter, Rüdiger Nolte, beiden Parteien rechtliches Gehör verschafft, ohne Beifallsbekundung an die eine oder andere Seite abzugeben. Mit seinen Nachfragen an die Stadt und den Bund machte er deutlich, dass deren Pläne immer noch Schwächen haben.
Nolte gab ihnen aber auch die Gelegenheit, diese Schwächen im mündlichen Nachtrag auszubügeln. Ob ihnen das gelungen ist, sehen wir beim Urteil am 9. Februar.