Im Kampf gegen Vogelgrippe ist vieles erlaubt – aber es muss sinnvoll sein.

Auf den ersten Blick ist die Sache klar: Selbstverständlich müssen Hunde ihre Bewegungsfreiheit einbüßen und an die Leine, wenn dies im Kampf gegen den Erreger H5N8 hilft. Und ja, auch Katzenhalter sollten ihre Lieblinge in der Wohnung lassen, um so die gefährliche Geflügelpest einzudämmen – selbst wenn der Stubentiger dabei die Wohnungstür zerkratzt, weil er rauswill. Drei Wochen Leinenzwang und Stubenarrest sind zumutbar, wenn dadurch die Seuche in den Griff zu bekommen ist.

Ja – wenn! Doch es bestehen Zweifel an dem Erfolg dieser von der Gesundheitsbehörde veranlassten Maßnahme. Experten behaupten, Hunde oder Katzen trügen ein Verschleppungsrisiko, indem sie mit infizierten Kadavern oder Kot in Berührung kommen und den Erreger an vielen Stellen in der Umwelt verbreiten und Gegenstände kontaminieren. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass ein Hund den Kot eines infizierten Vogels frisst und anschließend mit seiner dreckigen und vielleicht mit dem tödlichen Erreger behafteten Schnauze einen anderen Vogel schnappt (aber nicht tötet), ansteckt und so für die Verbreitung von H5N8 sorgt?

Wissenschaftlich belegt scheint die Wirksamkeit von Leinenzwang und Katzenknast jedenfalls nicht zu sein.

Und dann die Androhung dieser absurd hohen Bußgeldsumme von bis zu 30.000 Euro bei Verstoß gegen die Leinenpflicht – deren Einhaltung sich im Übrigen kaum kontrollieren lässt. Zusätzliches Personal bekommen die Bezirksämter dafür jedenfalls nicht. Dann hätte es auch ein Appell an Hundehalter getan, ihre Tiere besonders im Auge zu behalten. Der Leinenzwang kommt eher hysterisch und hilflos daher. Das Vorgehen der Behörde wirkt wie ein Alibi: Wir tun doch was!

Aber auch das Richtige?