Mit der Zwangsvermietung von Leerstand setzt die Stadt das richtige Zeichen

Das verschärfte Wohnraumschutz­gesetz schien schon zu enden, wie verkorkste Kindererziehung endet. Denn wenn Regeln trotz guten Zuredens dauerhaft missachtet werden und Konsequenzen angedroht, aber nie umgesetzt werden, lachen sich die Kurzen irgendwann nur noch ins Fäustchen und nehmen nichts mehr ernst. Ähnliches drohte mit renitenten Leerstands­verwaltern auf dem Hamburger Wohnungsmarkt zu passieren.

Das 2013 novellierte Gesetz sah zwar vor, Immobilienbesitzer, die ihre Wohnungen leer stehen lassen, zur Zwangsvermietung durch die Stadt verdonnern zu können. Durchgesetzt wurde das aber nie. Das Gesetz diente als Drohkulisse für Spekulanten, wurde jedoch mehr und mehr zum Gespenst, an das niemand mehr glaubt.

Insofern ist es richtig, dass der Bezirk Mitte nun ein Signal setzt und mit einer erstmalig durchgesetzten Zwangsvermietung von sechs leer stehenden Wohnungen in Hamm den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpft. Populistische Motive hin, schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte her – sobald Vermieter ihr Eigentum leer stehen lassen, um später möglicherweise gewinnbringend abreißen und verkaufen zu können, ist das schlicht: asozial. Gerade in Hamburg, wo Wohnraum trotz aller Senatsbemühungen rar und teuer bleibt, wo Eigentum vielleicht mehr als anderswo verpflichtet.

Sicher lindert diese Einzelmaßnahme nicht die große Wohnungsnot. Aber sie setzt ein Zeichen für mehr Gerechtigkeit. Diese erste Zwangsvermietung darf der verschwindend kleine Teil der Eigentümer, der mit unlauteren Absichten Wohnungen nicht wieder vermietet, als Warnung, als Schuss vor den Bug verstehen. In angebrachten Fällen muss mehr Gebrauch davon gemacht werden.