Abgeordnete sollten ihre Einkünfte exakt angeben, um Lobbyismus zu begrenzen

Es ist derzeit ja nicht sehr populär, vom Kontinent aus nach Großbritannien zu blicken, um sich politische Orientierung zu holen. Aber anders als beim Thema Europäische Union verfügen die Briten in Sachen praktizierter Demokratie über deutlich längere Erfahrung als wir Deutschen etwa. Deswegen sei der Vergleich erlaubt.

Für die Abgeordneten des britischen Unterhauses gelten ausgesprochen strikte Regeln, was Nebentätigkeiten angeht: Die Politiker müssen ihre kompletten Einkünfte, alle Geschäftspartner und sogar den zeitlichen Aufwand offenlegen. Der Bundestag verpflichtet seine Mandatsträger lediglich zu sehr groben Eingruppierungen der Verdienste, was sehr viel Spielraum für Interpretationen lässt. Geschäftspartner etwa von Kaufleuten oder Käufer der Produkte von Landwirten werden anonymisiert.

Wer es ernst meint mit dem Prinzip der Transparenz, wer die Vermischung von beruflichen und politischen Interessen vermeiden und den Lobbyismus in der Politik insgesamt begrenzen will, der muss weitergehen, als es das Hohe Haus in Berlin bislang tut. Das bedeutet nicht zwangsläufig den gläsernen Abgeordneten, weil es schutzwürdige Interessen Dritter zu beachten gilt, etwa bei Mandanten von Rechtsanwälten.

Aber die Unabhängigkeit jedes Abgeordneten ist ein sehr hohes Gut. Deswegen müssen Wähler beurteilen können, ob ein Parlamentarier seine Nebentätigkeit aufgrund seiner politischen Aktivitäten ausübt, was seine Unabhängigkeit einschränken kann. Oder ob ein Abgeordneter seinen angestammten Beruf mit der Perspektive weiterführt, dass politische Mandate stets nur auf Zeit gewährt werden – von den Wählern.

Noch etwas ist wichtig: Ein Nebenjob darf auch zeitlich nur ein Nebenjob sein, sonst wird das Mandat beschädigt.