Rot-Grün muss jetzt Kurs halten bei der Ausgabenbegrenzung

Die sprichwörtliche schwäbische Hausfrau, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einst zum Vorbild für sparsame Haushaltspolitik erkor, würde sich vermutlich in Hamburg wohlfühlen. Jahr für Jahr verkündet Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), dass die Steuereinnahmen stärker ansteigen werden als zunächst angenommen. Auch 2016 wird die Stadt daher den Schuldenberg zumindest etwas abbauen, keine neuen Schulden machen und sogar noch einen ansehnlichen Überschuss von rund 351 Millionen Euro im Kernhaushalt erwirtschaften, sprich, etwas auf die hohe Kante legen.

Zauberei ist das nicht: Seit sieben Jahren brummt die Konjunktur eben, in Hamburg sogar noch ein bisschen mehr als im Bundesdurchschnitt, was in der Folge mehr Geld in die Kassen des Staates spült. Wahr ist aber auch, dass Tschentscher das Geld zusammengehalten hat – jedenfalls bislang. Als konservativer Finanzpolitiker, der er zweifellos ist, hat er allen Begehrlichkeiten seiner Ressortkollegen zum Trotz an einer strikten Begrenzung der Ausgabensteigerung von einem Prozent pro Jahr festgehalten.

Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Methode Tschentscher nach dem Prinzip funktioniert, sich erst einmal arm zu rechnen, damit das Einnahmeplus dann am Ende umso größer ausfällt. Aus Vorsicht vor nicht vorhersehbaren Ereignissen hatte der rot-grüne Senat für 2016 zum Beispiel einen kräftigen Risikoabschlag von 350 Millionen Euro eingeplant. Den benötigt der oberste Haushälter der Stadt nun nicht mehr, und sogar die immensen Aufgaben der Flüchtlingsunterbringung kann die Stadt aus dem laufenden Haushalt bestreiten.

Letztlich muss nachdenklich stimmen, dass Rot-Grün trotz deutlich gesunkener Zuwanderungszahlen für diesen Bereich noch einmal Mehraus­gaben von 160 Millionen Euro für 2016 einplant, von denen auch Tschentscher nicht weiß, ob sie benötigt werden. Auch die 120 Millionen Euro, die für den IT-Innovationsfonds Digitale Stadt vorgesehen sind, werden nicht mit konkreten Projekten belegt. Hier entsteht eine finanzielle Manövriermasse, die für ganz andere politische Wohltaten genutzt werden kann. Dem Grundsatz der Haushaltsklarheit dient das nicht.