Der Stiefvater steht unter Verdacht, Tayler zu Tode geschüttelt zu haben. Und geht auf Reisen
Der Rechtsstaat ist ein hohes Gut. Diese Erkenntnis beinhaltet, mit Kritik an seinen Institutionen zurückhaltend zu sein. Nicht jede Entscheidung eines Richters kann und muss den Beifall der Bürger bekommen – einerseits, weil sich die Aktenlage dem Betrachter von außen eben nicht so klar erschließt, andererseits, weil der Gesetzgeber den Entscheidern eben doch enge Leitplanken setzt. Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, wohin Entscheidungen führen, die am Ende eben nicht nur den gern zitierten Stammtisch empören, sondern jedem gesunden Menschenverstand widersprechen.
Der einjährige Tayler aus Hamburg-Altona ist tot – gestorben, weil er zu Tode geschüttelt wurde. Mehrere Tage kämpften die Ärzte am UKE um das Leben des kleinen Jungen, sie hatten angesichts der schweren Kopfverletzungen keine Chance. Das alles geschah in einer Familie, die längst unter städtischer Aufsicht stand. Schon im Sommer musste der kleine Tayler gerichtsmedizinisch untersucht werden – damals aufgrund eines Schlüsselbeinbruchs. Als eine Sozialarbeiterin kurz vor dem Tod des Babys vorbeischaute, fielen ihr viele blaue Flecken auf. Man schob es auf „typische Anzeichen eines mobil werdenden Kindes“. Jeder, der Kinder betreut, weiß um die Gefahren und möglichen Verletzungen. Jeder möchte an das Gute im Menschen glauben. Und jeder hüte sich, leichtfertig den Stab über Sozialarbeiter oder Behörden zu brechen. Es wird keinen hundertprozentigen Schutz, kein totales Sicherheitsnetz gegen Eltern geben, die ihr Kind nicht lieben.
Und doch wirft der Fall Tayler Fragen auf. Gerade in einer Stadt, die in den vergangenen Jahren mit den toten Kindern Jessica, Michelle, Lara Mia, Chantal, Yagmur viele – viel zu viele – Opfer zu beklagen hat. Etwas läuft grundsätzlich schief in der Betreuung von Familien in prekären Verhältnissen. „Wieder passiert es in Hamburg“, titelt die „Süddeutsche“.
Zur Frage des Versagens von Behörden und Betreuern stellt sich nun noch die Frage der juristischen Aufarbeitung. Der Vater, gegen den es einen Tatverdacht gibt, ist nach Spanien geflogen. In den Urlaub. Die Frage, aus welchem Holz man geschnitzt sein muss, um nach dem Tod eines anvertrauten Kindes zu verreisen, muss sich die Justiz zwar nicht stellen. Die Frage aber, ob nicht doch Verdunklungs- oder Fluchtgefahr besteht, sehr wohl. Paragraf 112 Absatz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung formuliert, dass ein Haftgrund „bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr)“. Die Mutter jedenfalls soll den Stiefvater schwer belastet haben, er wiederum seine Lebensgefährtin. Die aber ist nicht in den Urlaub geflogen. Ob ein dringender Tatverdacht gegen den Stiefvater vorliegt, muss der Strafrichter entscheiden – und zuvor die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen. Dies ist unterblieben. Bei allem Respekt muss die Frage erlaubt sein, ob der Verdächtige am Tatort München auch nach Spanien gefahren wäre – oder doch eher in Untersuchungshaft. Juristen halten Letzteres für wahrscheinlich. Wenn aber im Süden Haftbefehle ergehen und in Hamburg Milde regiert, erhält die Überschrift der „Süddeutschen“ eine weitere Bedeutung.
Nach den schrecklichen Kindstötungen der jüngeren Vergangenheit – inzwischen sechs in elf Jahren – hat die Stadt Symposien und Gedenkveranstaltungen veranstaltet, die Politik das System der Jugendhilfe verändert. Das alles war möglicherweise zu wenig – nun muss auch die Justiz ins Nachdenken kommen. Ein Rechtsstaat lebt von dem Grundvertrauen seiner Bürger. Der Fall Tayler aber hat das Potenzial, genau dieses Grundvertrauen der Menschen zu unterspülen.