Nach dem Tod des Mädchens ist der Kinderschutz in Hamburg besser geworden

Das Bild, das sich den Ermittlern bot, war von unfassbarer Grausamkeit. Der tote Körper des dreieinhalb Jahre alten Mädchens wies ältere und frische Hämatome auf. Es fanden sich Narben, wahrscheinlich verursacht von glühenden Zigaretten, Flecken am Hals vom Zudrücken. Ein Ellenbogen war gebrochen. Die spätere Obduktion ergab, dass fast jedes Organ des Kindes schwer geschädigt war. Heute vor zwei Jahren starb die kleine Yagmur an den Folgen dieser massiven Misshandlungen in ihrem eigenen Elternhaus.

Nicht nur die Hamburger nahmen Anteil an dem furchtbaren Schicksal des Billstedter Mädchens. In ganz Deutschland sorgte der Tod Yagmurs am 18. Dezember 2013 für großes Aufsehen. Das Hamburger Schwurgericht verurteilte Yagmurs Mutter zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes. Gegen den Vater verhängte das Gericht viereinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Die Grausamkeiten im Elternhaus sind erschütternd. Empörend aber ist, dass diese Grausamkeiten sich unter den Augen der Behörden, in deren Obhut Yagmur sich befand, begangen werden konnten. Kurz nach der Geburt war das Mädchen in eine Pflegefamilie gegeben worden, weil seine Mutter sich nicht in der Lage sah, das Kind aufzuziehen. Doch bei beinahe jedem Besuch bei den leiblichen Eltern muss Yagmur misshandelt worden sein. Doch trotz eindeutiger Hinweise, nicht zuletzt die in einem Krankenhaus festgestellten lebensgefährlichen Verletzungen Yagmurs, führten die Behörden das Kind immer wieder seiner Familie zu.

Das Tragische an diesem Fall ist, dass nahezu jeder staatliche Akteur das Martyrium Yagmurs hätte beenden können. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) hat das Versagen der verschiedenen Institutionen detailliert aufgezeigt. Es gab Informationsverluste und Kommunikationsprobleme zwischen Jugendämtern, Staatsanwaltschaften, Familiengerichten, Kitas und Medizinern. Dazu kamen Fehlentscheidungen von überforderten städtischen Mitarbeitern. Die Gründe dafür waren Routine, auch Überlastung sowie unklare Vorschriften – und am schlimmsten: Gleichgültigkeit. Nicht wenige Beobachter merkten an, dass die Ermittlungsbehörden, die in anderen Fällen mit großem Eifer zu Werke gehen, dieses Engagement im Fall Yagmur haben vermissen lassen.

Das Hauptproblem war, dass das staatliche Handeln von dem Prinzip geprägt war, dass das Elternrecht über dem Kinderrecht steht. Für Yagmur bedeutete das letztlich, dass das Recht ihrer leiblichen Eltern, die Tochter in der Familie zu haben, höher bewertet wurde als das Recht des Mädchens auf Unversehrtheit, die es in seiner Pflegefamilie erfahren hatte.

Als Lehre aus diesem Fall will Hamburg dieses Prinzip nun durchstoßen. Änderung kann es aber nur auf Bundesebene geben. Und das dauert. Es ist daher unerlässlich, dass die Stadt all jene Veränderungen konsequent durchsetzt, für die sie selbst verantwortlich ist.

Und tatsächlich hat sich einiges getan. In den Akten gefährdeter Kinder finden Jugendamtsmitarbeiter nun Ansprechpartner in der Staatsanwaltschaft. Das Beispiel zeigt, wie wenig vernetzt die Verwaltung im komplizierten Gebilde der Jugendhilfe bislang war. Der Schutz für Kinder in staatlicher Obhut ist besser geworden.

Allerdings sind nicht alle Empfehlungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses umgesetzt worden. Dies hätte man ein Jahr nach Ende des PUA erwarten können. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass solche Empfehlungen einen Kindermord niemals absolut verhindern.