Die Fernsehbilder hatten schon Schlimmstes befürchten lassen. Der Tritt des Schalkers Johannes Geis frontal gegen das Knie des Mönchengladbachers André Hahn konnte angesichts der Vehemenz nur eine schwerwiegende Verletzung zur Folge haben. Fraktur des Schienbeinkopfes und Außenmeniskus-Riss lautete schließlich die Diagnose. Erst im kommenden Jahr wird Hahn wieder spielen können.
Bereits am Montag sprach auch das DFB-Sportgericht sein Urteil gegen Geis: fünf Spiele und 15.000 Euro Geldstrafe. Die Sperre gilt wettbewerbsübergreifend, was allein deshalb ein kluger Richterspruch ist, weil Schalke und Mönchengladbach an diesem Mittwoch im DFB-Pokal schon wieder aufeinandertreffen.
Ob das Strafmaß angesichts des langen Ausfalls des Opfers angemessen ist, mag eifrig diskutiert werden. Bei Fouls dieser Art wird ja immer wieder die Forderung laut, den Täter so lange zu sperren, bis die Verletzung des Gefoulten ausgeheilt ist. Die ist reichlich populistisch und birgt auch eine gewisse Manipulationsgefahr. In diesem Fall ist Geis zugute zu halten, dass er Hahn nicht etwa mit voller Absicht umtrat und umgehend um Entschuldigung bat.
So reumütig Geis sich gab, so unbelehrbar waren einige Schalker Anhänger, die hämisch „auf Wiedersehen, auf Wiedersehen“ skandierten, als der schwer verletzte Hahn vom Spielfeld getragen wurde. Ein solch widerliches Verhalten schreit ebenso wie das Foul selbst nach einer Bestrafung. Doch aus der anonymen Masse heraus ist es eben leider ziemlich risikolos, Unverschämtheiten von sich zu geben.