Hamburg plant Gesetz, um Vermieter unter Druck zu setzen
Der Beifall von Linksaußen dürfte dem Senat gewiss sein, klingt doch der Gesetzesvorstoß zur Unterbringung von Flüchtlingen nach einer überholt geglaubten Idee aus der sozialistischen Mottenkiste. Wer leer stehende Hallen nicht freiwillig als Unterkünfte für Asylsuchende vermietet, kann bald per Gesetz dazu verpflichtet werden. Das klingt nach Beschlagnahmung oder gar Enteignung herzloser Kapitalisten. Und das entspricht auf den ersten Blick so gar nicht dem realpolitischen Kurs des Senats. Aber nur auf den ersten Blick. Denn dieser Kurs einer an den dringendsten Bedürfnissen ausgerichteten Politik verlangt gerade, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen und Obdachlosigkeit zu verhindern.
Es geht hier nicht um Enteignung. Es geht darum, befristet Hallen zu pachten und dafür angemessen Miete zu zahlen, wenn die Eigentümer diese nicht nutzen und glauben, die Notlage ausnutzen und den Preis in die Höhe treiben zu können. Was Hamburg hier im Eiltempo auf den Weg bringt, ist ein Instrument, das hoffentlich nie eingesetzt werden muss – weil allein die Drohkulisse in Verhandlungen zockende Vermieter schon bremsen dürfte.
Mehrere Tausend Flüchtlinge leben nur wenige Wochen vor Beginn von Herbststürmen und Winterwetter noch immer in Zelten. Allein im August kamen rund 6000 Asylsuchende nach Hamburg – in etwa so viele wie im gesamten vergangenen Jahr. Das war, bevor die Kanzlerin in einem einmaligen humanitären und erst mit einigen Tagen Verzögerung kritisierten Akt Scharen von Flüchtlingen hat unkontrolliert einreisen lassen.
400 kommen zurzeit jeden Tag nach Hamburg. Und die Stadt hat die Pflicht, sie anständig unterzubringen. Wintercamping gehört nicht dazu. Der Flüchtlingsstrom wird im Herbst erfahrungsgemäß etwas zurückgehen, ganz abreißen wird er nicht. Afghanistan, Syrien und der Irak leiden unter Krieg, Terror oder Selbstauflösung mit für uns oft unvorstellbaren Folgen für die Bevölkerung.
Für diese Menschen wurde das Recht auf Asyl ins Gesetz geschrieben. Ein Recht, das keine Quote kennt. Aber den Anspruch auf ordentliche Unterbringung beinhaltet. Zur Not auch in beschlagnahmten Hallen.