Ist Bier bekömmlich? Der eine sagt so, der andere so. Manche Menschen baden sogar ihre Füße in Bier, um so Warzen loszuwerden. Andere trinken es, um keine Gallensteine zu bekommen. Und die meisten genießen es ganz einfach, weil es ihnen schmeckt. Dass nun eine kleine Brauerei im Allgäu ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben darf, grenzt nicht nur an Unfug, dieses Urteil des Landgerichts Ravensburg überschreitet die Grenze des Unsinns kilometerweit.
Dabei kann man den Richtern aus Süddeutschland gar keinen Vorwurf machen, denn sie haben nur europäisches Recht beachten müssen. Und diese Paragrafen – ausgedacht in Brüssel – verbieten für Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Das hehre Ziel: Menschen sollen nicht zum Alkohol verführt werden oder sogar in eine gefährliche Abhängigkeit geraten.
Aber mit dieser Begründung müsste man Werbung für alle Lebensmittel verbieten, deren übermäßiger Genuss die Gesundheit gefährdet. Wenn der irrwitzigen Regulierungswut in Europa nicht bald Einhalt geboten wird, dann müssen Menschen, die für Bier in Werbespots auftreten, eines Tages – aus Brüssel verordnet – lallen. Und für Schokolade und Chips dürfen die Hersteller womöglich nur noch übergewichtige Schauspieler mit Pickeln im Gesicht auftreten lassen. Ein wenig mehr Vertrauen in den gesunden Menschenverstand der Bürger in Europa würde Brüssel nicht schaden.