Geld für Flüchtlinge ist da. Aber die Stadt darf es nicht ausgeben

Auf den ersten Blick ist es ganz einfach: Kommt es nicht zu einem dramatischen Konjunktureinbruch, wird Hamburg am Jahresende vermutlich mehrere Hundert Millionen Euro mehr an Steuern eingenommen haben als eingeplant. Auf der anderen Seite stehen Ausgaben für Flüchtlinge, die in ähnlicher Größenordnung über Plan liegen werden. Was spricht also dagegen, die Mehreinnahmen dafür zu verwenden? Die Antwort ist ebenfalls einfach: das Finanzrahmengesetz. Es setzt den Ausgaben der Stadt eine Obergrenze – soll mehr ausgegeben werden, müsste die Bürgerschaft erst das Gesetz ändern. SPD und Grüne stehen jetzt also vor der Frage: Wollen wir das? Müssen wir es vielleicht sogar?

In diesem Fall fällt die Antwort nicht so leicht: Eine Anhebung der Ausgabegrenzen ist zwar kein Tabu, sie muss aber das allerletzte Mittel sein.

Über Politiker gibt es ja das nicht völlig abwegige Vorurteil, dass sie überschüssiges Geld lieber ausgeben, als es in den Sparstrumpf zu stecken. Die Hamburger SPD bildet da keine Ausnahme. Umso mehr Anerkennung verdiente es, dass sie sich 2012 mit dem Finanzrahmengesetz selbst Fesseln anlegte. Der Erfolg gab ihr recht: Sicher könnten alle Bereiche der Stadt mehr Geld brauchen, aber alles in allem läuft der Laden, und dennoch hat Hamburg schon 2014 einen Haushaltsüberschuss von gut 400 Millionen Euro erzielt. Erstmals in der Geschichte der Stadt wurden ernsthaft alte Schulden getilgt und damit Zinszahlungen gespart. Dieser Kurs wird Hamburg dauerhaft entlasten und neue Spielräume eröffnen. Ihn zu verlassen, wäre kurzsichtig und daher nicht klug.

Auf der anderen Seite ist der Flüchtlingsansturm eine echte Notlage: Jeden Tag strömen Hunderte Menschen in die Stadt, sie haben Anspruch auf Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, Beschulung und vieles mehr. Und das kostet. 2014 waren es 300 Millionen Euro, dieses Jahr wird es wohl doppelt so viel. Die Mehrausgaben aus dem Haushalt zu pressen, ist hart, aber nicht unmöglich: Es gibt Reste, Mittel für Unvorhergesehenes, Maßnahmen können verschoben oder überprüft werden. Erst wenn das alles ausgereizt ist, sollte der Finanzrahmen angetastet werden. Aber nur dann.

Seite 8 Bericht