Wenn die Verantwortlichen solide finanzieren und von ihrer Planung überzeugt sind, müssen sie die Abstimmung in Hamburg nicht fürchten

Soll die Olympiade in Hamburg stattfinden? Diese Frage sollen die Hamburger entscheiden, so die Auflage des Olympischen Komitees und der Wille von Senat und Bürgerschaft. Aber mit welchem Verfahren? Nur eine unverbindliche Volksbefragung, bei der sich Senat und Bürgerschaft verpflichten, das Ergebnis als verbindlich zu akzeptieren? Das hätte folgende Vorteile:

Nicht nur die Wahlberechtigten könnten an der Abstimmung teilnehmen, sondern alle die in Hamburg wohnen und alt genug sind; die Abstimmung ließe sich kurzfristig organisieren, ohne die Verfassung zu ändern. Die Sorge: Was passiert, wenn irgendjemand später eine Volksinitiative organisiert und der Volksentscheid zu einem anderen Ergebnis führt?

Diese Sorge ist nur dann begründet, wenn kein überzeugendes und gut durchfinanziertes Konzept vorliegt oder die Verantwortlichen nicht überzeugt sind, das leisten zu können. Vor dem Hintergrund der Desaster „Elbphilharmonie“ und „Berliner Flughafen“ mag das verständlich sein, aber es ist nicht hilfreich. Die Diskussion schadet der positiven Grundhaltung zu Olympia in Hamburg und fördert nicht das Vertrauen in das Unternehmen. Es gibt gute Gründe, das Instrument „Referendum“ gesetzlich zu regeln und in der Verfassung zu verankern. Mit Referenden sind Volksabstimmungen gemeint, die von Regierung oder Parlament eingeleitet werden oder in besonderen in der Verfassung festgelegten Fällen durchzuführen sind. Sie stehen in vielen Verfassungen. Die Erfahrung lehrt aber häufigen Missbrauch.

Die Idee, immer ein Referendum durchzuführen, wenn es um Wichtiges und Grundlegendes geht, ist zutiefst demokratisch. Deshalb ist in Hessen, Bayern und vielen Ländern der Welt für Verfassungsänderungen die Zustimmung des Volkes zwingend. Der politische Vorteil, weitreichende Entscheidungen durch eine möglichst breite Zustimmung des Volkes abzusichern, liegt auf der Hand.

Wo liegen die Probleme? Regierungen und die sie tragenden Parteien neigen dazu, ein Referendum einzuleiten, wenn dadurch die eigene Mehrheit verstärkt oder gesichert werden kann. Gern wird ein wichtiges Thema, bei dem die Zustimmung sicher ist, zur Abstimmung gestellt. Referenden werden also missbraucht als Instrument des Wahlkampfes, statt Basis zu sein für umstrittene weitreichende Entscheidungen. Auch deshalb sollten Referenden nur vom Parlament, nicht von der Regierung eingeleitet werden. Auch die Opposition unterliegt häufig der Versuchung, das Instrument zu missbrauchen. Sie beantragt ein Referendum, nur um die Regierung vorzuführen.

Das Verfahren für Referenden sollte Missbrauch möglichst schwer machen. Der durch die Opposition ließe sich mindern, wenn der Antrag für die Durchführung nur zulässig ist, wenn die Mehrheit der Abgeordneten ihn trägt. Das Antragsrecht der Opposition zu beschneiden, dürfte jedoch verfassungsrechtlich hoch bedenklich sein.

Ein Missbrauch durch Regierungen kann so eingedämmt werden: Das Verfahren vom ersten Beschluss im Parlament bis zur Abstimmung dauert wenigstens ein Jahr. Die Opposition, z.B. 20 Prozent der Abgeordneten, erhält das Recht, einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung zu stellen. Bürger können Unterschriften sammeln, z.B. innerhalb von drei Monaten eine Zahl die 2,5 Prozent der Wahlberechtigten entspricht, und damit ebenfalls einen eigenen Vorschlag beifügen. Die Alternativen fördern den Streit um den besten Vorschlag und mindern die Gefahr, dass später zum gleichen Thema Volksentscheide erfolgreich initiiert werden.

Eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft für die Durchführung einzuführen, könnte das Problem ebenfalls mindern. Das allein verringert aber nicht die Wahrscheinlichkeit späterer Volksinitiativen. Da ist es schon gut, wenn beizeiten Alternativen mit zur Abstimmung gestellt werden.

Nun soll das hamburgische Staatsvolk über Olympia in Hamburg entscheiden. Das schafft nicht nur zeitliche Probleme. Kann bis dahin ein finanziell belastbares Konzept vorgelegt werden, dem eine möglichst große Mehrheit zustimmt? Bei aller Freude über den deutschen Zuschlag für die Hamburger Olympiabewerbung geht kein Weg an starkem Vertrauen in die Planung auch unter Kostengesichtspunkten vorbei.

Per Verfassung eine spätere Volksinitiative zu verbieten, löst das Problem nicht, es mehrt vielmehr die Zweifel an der Solidität der Planung. Wenn die Verantwortlichen von ihrer Planung überzeugt sind, müssen sie das Volk nicht fürchten.

Olympia: Keine Angst vor dem Volk!

Soll die Olympiade in Hamburg stattfinden? Diese Frage sollen die Hamburgerinnen und Hamburger entscheiden, so die Auflage des Olympischen Komitees und der Wille von Senat und Bürgerschaft in Hamburg. Aber mit welchem Verfahren?

Nur eine unverbindliche Volksbefragung bei der sich Senat und Bürgerschaft verpflichten das Ergebnis als verbindlich zu akzeptieren? Das hätte folgende Vorteile:

- Nicht nur die Wahlberechtigten könnten an der Abstimmung teilnehmen, sondern alle die in Hamburg wohnen und alt genug sind.

- Die Abstimmung ließe sich kurzfristig organisieren, ohne vorher die Verfassung zu ändern.

Die Sorge der Olympiaverantwortlichen: Was passiert, wenn irgendjemand später eine Volksinitiative zum Thema organisiert und der Volksentscheid zu einem anderen Ergebnis führt?

Diese Sorge prägt die Verfahrensdiskussion. Sie ist nur dann begründet, wenn kein überzeugendes und gut durchfinanziertes Konzept vorliegt oder die Verantwortlichen nicht überzeugt sind, das leisten zu können. Vor dem Hintergrund der Desaster „Elbphilharmonie“ und „Berliner Flughafen“ mag das verständlich sein, aber es ist nicht hilfreich. Die Diskussion schadet der offensichtlich positiven Grundhaltung zu Olympia in Hamburg und fördert nicht das Vertrauen des Volkes in dieses Unternehmen.

Es gibt gute Gründe, das Instrument „Referendum“ gesetzlich zu regeln und in der Verfassung zu verankern. Mit Referenden sind Volksabstimmungen gemeint, die von der Regierung oder dem Parlament eingeleitet werden oder in besonderen in der Verfassung festgelegten Fällen durchzuführen sind. Sie stehen weltweit in vielen Verfassungen. Die Erfahrung lehrt häufigen Missbrauch, insbesondere wenn das Verfahren dafür anfällig ist.

Die Idee, immer dann ein Referendum durchzuführen, wenn es um Wichtiges und Grundlegendes geht, ist zutiefst demokratisch. Deshalb ist in Hessen und Bayern und in vielen Ländern der Welt für Verfassungsänderungen die Zustimmung des Volkes zwingend. Der politische Vorteil – nicht nur der demokratische - ,weitreichende Entscheidungen durch eine möglichst breite Zustimmung des Volkes abzusichern, liegt auf der Hand.

Wo liegen die Probleme? Regierungen und die sie tragenden Parteien neigen dazu, immer dann ein Referendum einzuleiten, wenn dadurch die eigene Mehrheit verstärkt oder gesichert werden kann. Gern wird z. B. ein wichtiges Thema, bei dem die Zustimmung sicher ist, am Tag der Wahl zur Abstimmung gestellt. Referenden werden also missbraucht als Instrument des Wahlkampfes, statt Basis zu sein für umstrittene weitreichende Entscheidungen. Auch deshalb sollten Referenden nur vom Parlament und nicht von der Regierung eingeleitet werden können.

Aber auch die Opposition unterliegt häufig der Versuchung, das Instrument zu missbrauchen. Sie beantragt ein Referendum, nur um die Regierung vorzuführen: Ihr habt Angst vor der Stimme des Volkes.

Das Verfahren für Referenden sollte den Missbrauch möglichst schwer machen. Der Missbrauch durch die Opposition ließe sich mindern, wenn schon der Antrag für die Durchführung eines Referendums nur zulässig ist, wenn er von der Mehrheit der Abgeordneten getragen wird. Das Antragsrecht der Opposition zu beschneiden, dürfte jedoch verfassungsrechtlich hoch bedenklich sein. Und es würde die Diskussion über ein Referendum nur vorverlagern.

Der Missbrauch durch Regierungen und die sie tragenden Parteien kann so eingedämmt werden:

Das Verfahren vom ersten Beschluss im Parlament bis zur Abstimmung dauert wenigstens ein Jahr.

Die Opposition, z.B. 20 % der Abgeordneten, erhält das Recht einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung zustellen.

Bürgerinnen und Bürger können Unterschriften sammeln, z.B. innerhalb von drei Monaten eine Zahl die 2,5 % der Wahlberechtigten entspricht, und damit ebenfalls einen eigenen Vorschlag beifügen.

Die Alternativen fördern den Streit um den besten Vorschlag und mindern die Gefahr, dass später zum gleichen Thema Volksentscheide erfolgreich initiiert werden.

Eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft für die Durchführung eines Referendums einzuführen, könnte das Problem ebenfalls mindern. Das allein verringert aber nicht die Wahrscheinlichkeit späterer Volksinitiativen. Da ist es schon gut, wenn beizeiten Alternativen mit zur Abstimmung gestellt werden.

Nun soll das hamburgische Staatsvolk möglichst kurzfristig über Olympia in Hamburg entscheiden. Das schafft nicht nur zeitliche Probleme. Kann bis dahin ein auch finanziell belastbares Konzept zur Abstimmung vorgelegt werden, dem eine möglichst große Mehrheit zustimmt? Bei aller Freude über den deutschen Zuschlag für die Hamburger Olympiabewerbung geht kein Weg an einem starken Vertrauen in die Planung und deren auch unter Kostengesichtspunkten solide Umsetzung vorbei.

Per Verfassung eine spätere Volksinitiative zu verbieten, löst das Problem nicht, es mehrt vielmehr die Zweifel an der Solidität der Planung. Wenn die Verantwortlichen von ihrer Planung überzeugt sind, müssen sie das Volk nicht fürchten.