Wer eine Leistung will, muss zahlen

Die Initiative der Hamburger Köche mag auf den ersten Blick kleinlich wirken, aber das ist sie nicht. Denn wer eine Leistung bucht, muss sie auch bezahlen. Und das tun laut den Sterne-Köchen manche Gäste nicht, die einen Tisch reservieren und zum von ihnen gewünschten Datum nicht erscheinen.

Küchen wie das Haerlin im Hotel Vier Jahreszeiten verlangen jetzt von den Gästen, die einen Tisch reservieren, eine Antrittsgebühr – in diesem Fall 85 Euro pro Gast. Wenn dieser tatsächlich kommt, werden die 85 Euro mit dem Verzehr verrechnet.

Sicher, es handelt sich bei dem Thema Sterne-Küche um ein Randthema, da sich nur Menschen mit genug Kleingeld in diese Sphäre der Gastronomie wagen. Aber das tut nichts zur Sache, denn das Thema bildet die Denkweise von manchen Menschen ab. Termine einhalten? Muss man nicht unbedingt.

Einige Restaurants mussten schon feststellen, dass Gäste gleichzeitig drei Tische in unterschiedlichen Gourmet-Tempeln in Hamburg gebucht hatten, obwohl sie nur in eines der Restaurants gehen konnten. Insofern ist es verständlich, dass die Betroffenen sauer sind. Zumal sie es sowieso nicht leicht haben, profitabel zu wirtschaften: Die Kosten für gehobene Küche sind hoch, die Preise lassen sich nicht unendlich anheben – da tut jeder nicht verkaufte Tisch weh. Nicht von ungefähr haben in den vergangenen Jahren auch in Hamburg etliche Spitzenköche auf ihre Sterne verzichtet oder sogar ihre Restaurants geschlossen.

In den USA, Asien oder in Großbritannien sind Strafgelder für nicht in Anspruch genommene Tische nicht unüblich. Auch deshalb hoffen die betroffenen Hamburger Gastronomen, dass diese sich in Deutschland durchsetzen lassen.

Schließlich geht es nicht nur um Pizza und Pasta, sondern um eine hochwertige, frische Küche in Restaurants mit oft nur wenigen Tischen. Und es geht um Achtung der Arbeit der Menschen. Der Gast hat die Wahl. Er muss nicht in Sterne-Restaurants schlemmen.

Er muss auch nicht ins Theater gehen. Dort bezahlt er die Karte meist Wochen oder Tage im voraus. Wenn er zur Vorstellung nicht kommt, verfällt die Karte. Da fragt auch keiner, ob er seine Gebühr für die verlorene Theatervorstellung wieder zurückhaben kann.