Überlastung der Hamburger Gerichte muss Folgen haben
Sie zählen unter den Staatsbediensteten zu den Stillen im Lande, und deswegen sollte man besonders gut zuhören, wenn sie den Mund aufmachen: Während Lehrer, Polizisten oder Feuerwehrbeamte sich darauf verstehen, öffentlich Alarm zu schlagen, um ihre Interessen durchzusetzen, sind Richter zumeist vornehm zurückhaltend.
Nun haben die Hamburger Gerichtspräsidenten ihrem Herzen Luft gemacht und angesichts steigender Fallzahlen und immer komplexerer Verfahren eindringlich vor weiteren Sparrunden des SPD-geführten Senats gewarnt. Mit guten Gründen: In den zurückliegenden Jahren ist die Personaldecke bei Gerichten und übrigens auch bei der Staatsanwaltschaft in vielen Bereichen Zug um Zug abgeschmolzen worden. Im vergangenen Jahr hatten der Generalstaatsanwalt und der Leitende Oberstaatsanwalt bereits in einem Brandbrief auf die prekäre Personallage bei der Anklagebehörde hingewiesen. Geschehen ist bislang nur Folgendes: Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Effektivität der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft untersuchen soll. Mit Ergebnissen wird im Dezember gerechnet.
Nun lässt sich eine solche Überprüfung der Abläufe nicht ohne Weiteres auf die unabhängige Richterschaft als der dritten Gewalt im Staate übertragen. Aber auch so lässt sich ein verblüffendes Ungleichgewicht feststellen: Der SPD-Senat hat den Stellenplan des Polizeivollzugs mit Recht zum Schonbereich bei Sparrunden erklärt. Die innere Sicherheit darf nicht von der aktuellen Finanzlage der Stadt abhängig sein.
Wer diesen Grundsatz zu seiner politischen Maxime erhebt, wie der Scholz-Senat es tut, darf vor der Justiz nicht haltmachen. Staatsanwaltschaft und Gerichte leisten durch unvoreingenommene Ermittlungen, durch faire und zügige Verfahren einen erheblichen Beitrag zur inneren Sicherheit und zum Rechtsfrieden. Die Zeit ist reif, die Justiz nicht weiter zum Personalabbau zu zwingen, was unweigerlich zumindest zu längeren Verfahrensdauern und noch mehr unbearbeiteten Fällen führen würde.