Für viele Eigentümer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Saison gelaufen. An der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste geht die Angst um, dass im nächsten Jahr Feriendomizile nicht mehr vermietet werden dürfen. Ursache ist ein Gesetz, nach dem die Vermietung von Ferienwohnungen in Vierteln, die durch einen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen wurden, unzulässig ist. In vielen Urlaubsgebieten haben die Eigentümer inzwischen Post von den Landkreisverwaltungen erhalten.

Auf den ersten Blick geht es um Neid und Missgunst. Der unzufriedene Nachbar stört sich an Urlaubern nebenan und klagt vor Gericht. Rasch macht der Begriff des Denunziantentums die Runde. Allerdings ist Rechtssicherheit ein hohes Gut, und ihr wird gedient, wenn Gerichte geltendes Recht durchsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern untersagte das Oberverwaltungsgericht Greifswald bereits 2007 die Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten. In Berlin entschied das Verwaltungsgericht im Februar ähnlich.

Ständig wechselnde Nachbarn, Partystimmung, permanenter Grillgeruch: Dass Bewohner in der Nachbarschaft sich dagegen wehren, ist nachvollziehbar. Es fällt auf, dass der Konflikt vor allem in Feriengebieten oder angesagten Stadtteilen von Großstädten eskaliert. Das mag daran liegen, dass in der Vergangenheit gerade dort zu viele Ferienwohnungen genehmigt wurden.

Wenn Ferienwohnungen, die über Jahre mit Billigung der Behörden in Wohngebieten errichtet wurden, jetzt dichtgemacht werden müssen, drohen den Urlaubsorten massive Verluste bei der Kurtaxe, in den Einzelhandelsgeschäften, in den Gaststätten und bei der Beschäftigung. Ferienwohnungen sind eine der Säulen des Tourismus und ermöglichen Urlaubsorten, ihren Charme beizubehalten. Niemand will, dass Ost- und Nordseeküste mit Bettenburgen zugebaut werden.

Gesetzgeber und Kommunen müssen eine Lösung finden. Dabei ist es sinnvoll, Eigentümern von Ferienwohnungen Bestandsschutz zu garantieren. Zugleich müssen dem ungehemmten Ausbau der Tourismusindustrie Grenzen aufgezeigt werden.