Wenn es um die Honorierung von Leiharbeitskräften geht, gilt Airbus als Vorzeigebeispiel. Der Luftfahrtkonzern setzt seit Jahren die Forderung der Gewerkschaft IG Metall um, Zeitarbeitskräfte wie Festangestellte zu bezahlen. Allerdings hat diese Praxis dazu geführt, dass ein großer Unterschied der beiden Beschäftigungsformen verdrängt wurde: Und zwar die Sicherheit der Arbeitsplätze.
Zeitarbeit ist für Firmen in der Regel ein Instrument, Produktionsspitzen aufzufangen. Bei Airbus hält die Phase guter Auftragslagen glücklicherweise seit Jahren an – entsprechend extensiv wurde Zeitarbeit über ihre eigentliche Bestimmung ausgedehnt. Dies hat dazu geführt, dass Leiharbeiter teilweise seit zehn Jahren für Airbus tätig sind. Eigentlich hätten es diese Mitarbeiter, die etwa als Ingenieure oder Entwickler hoch spezialisierte Kenntnisse besitzen, längst verdient, von dem Flugzeugbauer fest angestellt zu werden. Doch dies ist nicht geschehen. Nun sind sie die Ersten, die gehen müssen.
Airbus ist arbeitsrechtlich nichts vorzuwerfen. Moralisch ist das Vorgehen aber fragwürdig. Die Auftragsbücher von Airbus sind so voll wie nie. Auch die Zeitarbeiter haben trotz Pannen und Rückschlägen zu diesem Erfolg beigetragen. Dass einige jetzt über Werkverträge, die schlechter honoriert werden, wieder ans Unternehmen gebunden werden sollen, ist für Airbus zwar unterm Strich lukrativ, dürfte jedoch nicht die Motivation fördern. Airbus sollte angesichts der hochkomplexen Flugzeugtechnik aber daran interessiert sein, nur die besten und zufriedene Mitarbeiter in seinen Werken zu beschäftigen. Dazu gehört idealerweise eine angemessene Bezahlung bei Festanstellung.