Gefängnisse haben ein Problem mit dem Krankenstand

Wenn in einem Unternehmen auffallend viele Mitarbeiter krank sind, stimmt in der Regel mit den Arbeitsbedingungen etwas nicht. Bei manchen körperlich anstrengenden Berufen, etwa am Bau oder bei der Feuerwehr, liegen die Gründe dafür auf der Hand. Bei anderen muss man etwas tiefer blicken – zum Beispiel bei den Hamburger Justizvollzugsanstalten. Sicher ist die Arbeit hinter verschlossenen Türen mit einer mitunter unangenehmen Klientel kein Zuckerschlecken. Aber dass sich zeitweise 17Prozent und damit mehr als jeder sechste Vollzugsbedienstete krank gemeldet hatte, war damit nur unzureichend zu erklären.

Insofern haben die Senate richtig reagiert, als sie das Problem von Gutachtern untersuchen ließen und Projektgruppen eingesetzt haben, die Vorschläge für eine Verbesserung erarbeiten. Dass die Fehlzeitenquote in dem Zuge auf 14Prozent gesunken ist, ist erfreulich, bleibt aber inakzeptabel hoch. Denn der Staat hat eine besondere Verpflichtung: Im Gegensatz zu privaten Unternehmen, bei denen ein hoher Krankenstand sich auf die Wettbewerbsfähigkeit niederschlagen könnte – weswegen Unternehmen schon aus Eigennutz die Gesundheit ihrer Mitarbeiter fördern (müssten) –, steht der Staat nicht im Wettbewerb und reagiert mitunter entsprechend. Da wird bei hohem Krankenstand schon mal ein Kundenzentrum vorübergehend geschlossen, oder die Bearbeitung eines Antrags dauert halt länger. Aus Sicht der Steuerzahler ist das ärgerlich und darf zu Recht als Frechheit empfunden werden, wenn man darüber hinaus den Eindruck gewinnt, die „Freitagsgrippe“ lustloser Staatsdiener zu finanzieren.

Damit sind wir am springenden Punkt. Denn wohl nicht umsonst haben die Gefängnis-Gutachter dem Phänomen „Krankfeiern“ ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem es heißt, das sei „ein auffälliges Problem der Anstalten“. Das darf sich die Stadt nicht bieten lassen, und daher ist es zu begrüßen, dass sie jetzt die Zügel anzieht. Auf der anderen Seite muss sie aber auch die anderen Kritikpunkte aufgreifen (etwa an der Führungskultur) und darf keinen Anlass liefern, der Arbeit fernzubleiben.