Übertragungen können das Vertrauen in Urteile stärken
Die Idee ist vernünftig und charmant zugleich: Große Prozesse von zeitgeschichtlicher Bedeutung könnten auch in Deutschland vom Fernsehen übertragen und von einer breiteren Öffentlichkeit verfolgt werden. So wird die Rechtsprechung transparent, die Justiz plastisch. Gerichts-TV kann mehr sein als Barbara Salesch, wie die Erfahrungen in anderen Demokratien beweisen. Das wünschen sich viele interessierte Bürger.
Doch warnen Experten zu Recht. Wo soll man die Grenze ziehen? Die Angeklagten tragen das Risiko einer Vorverurteilung, die Staatsanwälte und Verteidiger laufen Gefahr, eine Medien-Show abzuliefern. Und auch die Richter sind bisweilen nicht ganz frei von Eitelkeit über das professionelle Maß hinaus. Das führte auch in Hamburg schon zu Exzessen, bei denen der eine oder andere Amtsrichter seinen Saal als Bühne nutzte, wenn er Journalisten anwesend wusste.
Und wer erinnert sich nicht an die - legalen - Verfahrenstricks von amerikanischen Anwälten, die das deutsche Sportidol Boris Becker zum Scheidungsprozess in den USA vorluden und ihn vorführten. Das mag unterhalten, untergräbt aber den Sinn einer Gerichtsverhandlung.
Andererseits zeigen Verfahren wie das im TV übertragene gegen den norwegischen Massenmörder Anders Breivik die ganze Größe des Rechtsstaats. So schlimm es für überlebende Opfer und Angehörige gewesen sein mag - so war der Prozess doch auch eine Selbstvergewisserung der Norweger über die Kraft ihres Rechtsstaates. Das stärkt das Vertrauen in Urteile.
Möglicherweise kann man eine Lösung finden, um Öffentlichkeit und Medien bei großen Verfahren einen besseren Zugang zu gewähren. Die Übertragung in einen großen Nebenraum wäre regelbar und könnte verfassungsgemäß abgefedert werden. Dort müssten allerdings dieselben Regeln gelten wie im Hauptsaal. Gleichfalls wäre es für die Gerichte möglich, einen Teil der Anklageverlesung oder des Urteils auf Video aufzuzeichnen und zur Verfügung zu stellen. Wunderbar wäre es, wenn das hoch geschätzte Bundesverfassungsgericht in diesen Fragen sich an die Spitze der Bewegung setzen würde.