Schwerin. Bald öffnet sich auch der Nordosten wieder für Tourismus. Diese Regeln gelten für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper.
Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Ab sofort könne gebucht werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstagabend nach einer Sitzung des Kabinetts. Die Gastronomie in dem Bundesland darf von Pfingstsonntag an wieder öffnen - außen und innen.
Vom 7. Juni an dürfen auch alle Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder nach MV kommen. Zuletzt hatte die Landesregierung für Irritationen gesorgt, als sie seit 1. Mai nur vollständig geimpften Zweitwohnungsbesitzern und Tagestouristen die Einreise erlaubt hatte. Für den Tagestourismus wurde am Dienstag noch keine neue Festlegung getroffen.
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Der Druck auf die Landesregierung für rasche Öffnungen in der Corona-Krise war an den vergangenen Tagen zunehmend gewachsen. Die drei Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern hatten unmittelbar vor der Kabinettssitzung mitgeteilt, das Land laufe Gefahr, die Öffnung der Wirtschaft zu verschlafen, während Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern oder andere Bundesländer schon längst klare Öffnungsperspektiven vorgestellt hätten.
Kinder dürfen nun doch mit Eltern in eigene Ferienwohnung
Das Unverständnis über Mecklenburg-Vorpommern war bundesweit groß, als dort vollständig geimpfte Ferienwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern ihr Eigentum ab 1. Mai nutzen konnten - aber ohne ihre minderjährigen Kinder, die noch gar nicht geimpft werden können.
Pünktlich zum Himmelfahrtswochenende macht Schwerin einen Rückzieher: Die Kinder können nun doch mit in den familieneigenen Zweitwohnsitz kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren ist dafür jedoch ein negativer Schnelltest nötig, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Am Donnerstag soll die neue Regelung in Kraft treten.
Neu ist zudem, dass nicht nur vollständige geimpfte Menschen als Tagestouristen einreisen oder ihre Ferienwohnung aufsuchen dürfen, sondern auch Genesene in den ersten sechs Monaten nach ihrer Gesundung. In dieser Zeit ist keine Impfung möglich. Danach genügt den Angaben zufolge eine Spritze, um als vollständig geimpft zu gelten. Am 7. Juni fallen die Beschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern ganz weg, wie die Landesregierung bereits am Dienstag beschloss.