Hannover/Hamburg. Was geht uns mehr auf den Keks: “Ich bin ein Star...“ oder die Werbepausen? Das Dschungelcamp wird zum Fall für die Gerichte.
Darf man jubeln, wenn man als Belohnung im Dschungelcamp von RTL eine Packung Bahlsen-Kekse erhält? Frei nach dem Motto „Ich bin ein Star, holt mich hier raus – und gebt ein paar Kekse oben drauf!“ Für die C-Promis im australischen Dschungel mag das banal klingen, für die Millionen Zuschauer sowie Fans und Verächter in Deutschland verdächtig, für Juristen ist es eine Klage wert.
Die niedersächsische Landesmedienanstalt will deshalb von diesem Donnerstag an vom Verwaltungsgericht Hannover klären lassen, ob die Produkte von Bahlsen (hier noch einmal als Werbewiederholung: Bahlsen) in einer Folge des Dschungelcamp aus dem Jahre 2014 als „Preis" für eine erfolgreich absolvierte Prüfung so prominent genannt werden durften.
Die Dschungel-Bewohner jubelten ob der Ankündigung. Die Landesmedienanstalt glaubt, das Produkt sei in der Sendung zu stark herausgestellt worden.
Wie dem auch sei. Unter dem Aktenzeichen 7 A 13293/14 geht es von Donnerstag an um den Keks. Der TV-Sender RTL klagt gegen die Beschwerde der Anstalt. Hatte Bahlsen also eine Hauptrolle im Dschungel?
Nathalie Volk im Dschungelcamp
Für die Produkt-Platzierung, das Product Placement, deutsch: die Schleichwerbung, gibt es im Rundfunkstaatsvertrag Grenzen: „Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Es gibt jedoch Ausnahmen. Welche? Von Donnerstag an ab 10 Uhr MEZ im Saal 4 des Verwaltungsgerichts Hannover.