Erfolg für Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach: Der Verlag darf zunächst nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies sah der Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz vor.
Karlsruhe. Die Umwandlung des Suhrkamp Verlages in eine Aktiengesellschaft ist vorläufig auf Eis gelegt. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag angeordnet. Das Gericht untersagte es dem Amtsgericht Charlottenburg für die nächsten Wochen, „das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co.KG aufzuheben und die neue Rechtsform in das Handelsregister einzutragen“, wie es in der Anordnung wörtlich heißt.
Damit kann Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach für sich einen Teilerfolg verbuchen. Er ist strikt gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz. Dort ist eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorgesehen.
Endgültig entschieden ist die Frage der Umwandlung damit nicht: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt längstens bis zum 21.Dezember. Bis dahin will der Zweite Senat sich ein Bild von der Lage machen und eine – ebenfalls nur vorläufige – einstweilige Anordnung treffen. Das Gericht will den Beteiligten auf diese Weise „effektiven Rechtsschutz“ gewährleisten und deren „Anspruch auf rechtliches Gehör“ sichern.
Der Verlag reagierte gelassen: Die Anordnung aus Karlsruhe sei nicht als Hinweis auf die endgültige Entscheidung zu verstehen, erklärte eine Suhrkamp-Sprecherin am Donnerstag. Sie solle dem Verlag vielmehr nur die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu Barlachs Verfassungsbeschwerde geben. Die Umwandlung des Suhrkamp Verlages galt eigentlich als reine Formsache, nachdem das Landgericht Berlin den Weg dafür im Oktober frei gemacht hatte.
Barlach hatte daraufhin seine Verfassungsbeschwerde gegen die Umwandlung erweitert, die er 2013 beim Verfassungsgericht eingereicht hatte. Für den Hamburger Medienunternehmer Barlach, den Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, würde die Umwandlung einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte bedeuten.
Er behielte zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, könnte aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr in das Alltagsgeschäft des Verlages eingreifen.