Wer Nacktbilder ohne Einverständnis weiterleitet, macht sich strafbar. Unter anderem wird das Recht am eigenen Bild verletzt, Absender könnten sogar wegen des Verbreitens kinderpornografischer Schriften belangt werden. Eine Verschärfung des Gesetzes strebt Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) an. Sie will Beleidigungen und Bedrohungen im Internet zu einem eigenen Straftatbestand machen. „Die derzeitige Signalwirkung des Strafrechts ist unzureichend. Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen im Internet haben eine andere Wirkung, als sie der Gesetzgeber vor rund 150 Jahren vor Augen hatte. Wir müssen stärker die gravierenden Folgen berücksichtigen, wenn intime Bilder unberechtigt ins Internet gestellt werden“, sagt Nikolas Hill, Staatsrat der Justizbehörde. „Präventionsarbeit ist und bleibt der wichtigste Ansatz, um Formen des Cybermobbings einzudämmen. Viel zu häufig wird den Opfern der Vorwurf gemacht, selbst zu leichtsinnig gewesen zu sein.“