Das Satire-Magazin hat Widerspruch gegen das Verbot der aktuellen Ausgabe eingelegt. Im August soll Benedikt XVI. auch wieder dabei sein.

Hamburg. Das aktuelle Magazin aus dem Juli darf nicht mehr vertrieben werden, doch die Redaktion hat sich für die neue Ausgabe schon wieder etwas ausgedacht. Die Gefahr scheint groß, dass auch diese Ausgabe des Satiremagazins wieder verboten werden könnte: Denn auch diese Titelseite soll wieder der Papst zieren!

Wie angekündigt hat die "Titanic" Widerspruch gegen die vom Papst erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen sein aktuelles Titelbild eingelegt. Chefredakteur Leo Fischer sagte am Donnerstag, die beauftragte Rechtsanwältin werde den Schriftsatz Anfang nächster Woche beim Landgericht einreichen. Es sei damit zu rechnen, dass in den kommenden Wochen über den Widerspruch entschieden werde. Schon jetzt stehe fest, dass der Papst auch auf dem Titel der am 27. Juli erscheinenden August-Ausgabe abgebildet werde, sagte Fischer.

Auf Antrag der katholischen Kirche hatte das Gericht die weitere Verbreitung des Titelfotos verboten und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld angedroht. Die Deutsche Bischofskonferenz sieht den Papst in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, die Zeitschrift dagegen beruft sich auf die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst.

Das umstrittene Cover zeigt den Papst mit einem gelben Fleck auf der Soutane. Auf dem Titel heißt es in Anspielung auf den „Vatileaks“-Skandal um den Verrat von Interna: „Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden!“. Auf der Rückseite wird der Papst von hinten mit braunem Fleck und dem Kommentar „Noch eine undichte Stelle gefunden!“ gezeigt.

+++ Titanic-Streit: Der Fleck muss weg +++

Nach Ansicht von Medienanwalt Christian Schertz verletzt die Darstellung „eindeutig die Menschenwürde des Papstes“. Das Magazin sei zu weit gegangen, sagte der Jurist, der den Vatikan im Streit mit „Titanic“ jedoch nicht vertritt, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstagausgabe). Es gebe keinen Grund, den Papst „derart entwürdigend zu zeigen“.

Schertz sieht für das Magazin „keine Chance“ auf Erfolg mit seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg. Allerdings seien Prozesse gegen das Satiremagazin, auch wenn sie gewonnen würden, „immer wie eine Wahl zwischen Pest und Cholera“. Die „Titanic“ nutze juristische Schritte gegen sie stets dazu, für sich selbst zu werben. Das führe dazu, dass „der Stein des Anstoßes, also die Verletzung der Menschenwürde, nur noch mehr manifestiert“ werde.

Die Gestaltung des aktuellen Titelbildes sei aber „derartig ekelerregend und menschenverachtend“, dass er das Vorgehen dagegen richtig finde. „Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass bestimmte Grenzen selbst von ’Titanic’ nicht überschritten werden dürfen.“ (dapd)