Die Kommission für Jugendmedienschutz beanstanden das Verhalten der Jury. Sie mache die Kandidaten gezielt lächerlich.

Hamburg. Der ominöse Fleck auf der Hose eines „Superstar“- Kandidaten von Dieter Bohlen hat ein Nachspiel. Die deutschen Medienwächter beanstandeten am Donnerstag, dass die erste Folge der neuen Staffel der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ in ihrer Wiederholung am 9. Januar im Tagesprogramm gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen habe.

7,37 Millionen Zuschauer wurden zunächst im Abendprogramm vom 6. Januar Zeugen, wie Chefjuror Dieter Bohlen sich über einen Kandidaten lustig machte, der mit sichtlich durchnässter Hose zum Vorsingen antrat. Bohlen erläuterte ihm detailliert, wie man sich auf der Toilette zu verhalten habe, damit solch ein Malheur vermieden werde. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten monierte, dass diese Szene in ihrer Wiederholung die Entwicklung von Kindern unter zwölf Jahren beinträchtigen könne.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen, das Selbstkontrollorgan der Privatsender, hatte die ihr vor der Ausstrahlung vorliegende Folge zuvor für das Abend- und das Tagesprogramm freigegeben. Warum, konnte die KJM auf Anfrage nicht sagen. Die KJM hält es ihrer Mitteilung zufolge aber für „dringend erforderlich, mit den Verantwortlichen der FSF über die Anwendung von Jugendschutz- Kriterien bei der Bewertung von Fernseh-Formaten zu sprechen.“

Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM vor allem die „redaktionelle Gestaltung durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich macht und dem Spott eines Millionenpublikums aussetzt.“ Konsequenzen, so eine Sprecherin der KJM am Donnerstag, seien für den Sender jedoch nicht zu erwarten. Im Jahr 2008 war RTL wegen des Verstoßes gegen den Jugendschutz mit einem Bußgeld von insgesamt 100000 Euro bestraft worden.

Ferner stellten die Jugendschützer fest, dass neben RTL auch RTL II, das DSF und ProSieben im letzten Quartal 2009 gegen die Bestimmungen verstoßen hätten. Unzulässig sei ein Erotik-Werbeclip im Nachtprogramm des DSF gewesen, der pornografische Darstellungen gezeigt habe. Eine Folge der im Hauptabendprogramm auf ProSieben ausgestrahlten Serie „Cold Case“ (Untertitel: „Kein Opfer ist je vergessen“) habe „gewalthaltige, drastische und spekulative Bilder von erschossenen, schwer verletzten und stark blutenden Menschen sowie eine Vergewaltigung“ gezeigt. Bei acht Folgen der Reihe „Extrem schön! Endlich ein neues Leben“ habe RTL II „ausschließlich positive Seiten rein ästhetisch motivierter Schönheitsoperationen“ präsentiert. Die Wirkung so einseitiger Berichterstattung auf jugendliche Zuschauer, bei denen die Akzeptanz des eigenen Körpers zur Identitätsfindung gehöre, sei kritisch zu sehen. Auch Folge acht des Reality-TV-Formats „Erwachsen auf Probe“ (RTL) verstoße gegen die Bestimmungen, weil ein 15- Jähriger rauchend vor der Kamera gestanden habe und ein 13-Jähriger andeutete, Bier zu trinken.