Dresden. Dresdens Stadtverwaltung hält das angestrebte Bürgerbegehren für einen Tunnel anstelle des Brückenbaus im Unesco-Welterbe für nicht rechtens. Dem Stadtrat werde vorgeschlagen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären, teilte das Rathaus gestern mit. "Sowohl die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung des Bürgerbegehrens als auch der erforderliche Kostendeckungsvorschlag genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen." Beide Punkte wären für eine Entscheidung der Bürger jedoch wesentlich und dürften daher nicht falsch sein. Außerdem sei das Begehren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zweimonatsfrist beantragt worden. Vorerst haben Juristen das letzte Wort. Derzeit sind am Verwaltungsgericht Dresden noch 16 Klagen gegen das Bauwerk anhängig.