Unter dem Deckmantel des Schutzes von Persönlichkeitsrechten wird in Deutschland verboten, was das Zeug hält. Zu diesem Schluss kam, schon vor...

Unter dem Deckmantel des Schutzes von Persönlichkeitsrechten wird in Deutschland verboten, was das Zeug hält. Zu diesem Schluss kam, schon vor Jahren, die angesehene "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in einer Analyse zur Rechtsprechung im Fall der Prinzessin Caroline von Monaco, die sich gegen den Abdruck privater Fotos gewehrt hatte.

Die Freiheit, und damit auch die Pressefreiheit, stirbt bekanntermaßen scheibchenweise. Jetzt hat ein Berliner Gericht die Berichterstattung über eine Pop-Prinzessin verboten, die, öffentlichen Angaben eines deutschen Staatsanwalts zufolge, einen Mann mit HIV infiziert hat, obwohl sie von der Ansteckungsgefahr wusste. Trifft das zu, wäre das Körperverletzung - schlimmstenfalls sogar Totschlag.

Bonus-Zahlungen für Pleite-Banker, Zumwinkels Steuerbetrug, die Flick-Affäre - oder der Fall der alten Dame, die um ihr Häuschen gebracht werden sollte - alles Privatsache? Im Fall der "Alten Dame" hat sich das Hamburger Abendblatt mit dem gleichen Berliner Gericht herumplagen müssen, das jetzt die Berichterstattung über die Pop-Prinzessin verboten hat. Das Abendblatt hat danach in höherer Instanz gesiegt - und am Ende sogar den Wächterpreis der deutschen Tagespresse bekommen.

Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht über hemmungslosen Schnüffel-Journalismus, wie wir ihn aus der Regenbogenpresse kennen. Wir reden darüber, dass jemand HIV-positiv ist, das weiß und trotzdem ungeschützten Sex praktiziert. Das ist, wie wenn ein Betrunkener durch eine Fußgänger-Passage braust und Fußgänger überfährt.

Wenn Gerichte in Deutschland verbieten, darüber zu berichten, können sie die Pressefreiheit auch gleich zur Disposition stellen - und damit einen Grundpfeiler der Demokratie.