Hamburg. In Bayern braut sich was zusammen: Ein ganz besonderer Spezi-alfall landet vor Landgericht München. Der Rechtsstreit um einen Namen.
Zu den wirklich großen bislang ungeklärten Problemen unserer Zeit gehört die Frage, ob es eigentlich die oder das Nutella heißt. Kurz dahinter rangiert die Frage, ob das oder der Joghurt. Womit wir bei Spezi wären, jener Mixtur aus koffeinhaltiger und orangefarbener Limonade, die mal männlich, mal sächlich und auch mal weiblich als der, das oder die Spezi bezeichnet wird. Häufig wird das übrigens regional unterschiedlich gehandhabt, wobei natürlich jeder die einzig wahre Form für sich beansprucht.
Um ebendiese/r/s Spezi tobt nun ein Rechtsstreit. Dabei geht es allerdings nicht um die wirklich wichtige Frage, welcher Artikel vor den Namen gehört, sondern wem die Rechte an dem Namen gehören. Die Kontrahenten sind die Augsburger Brauerei Riegele, die sich als Erfinderin der Mischung sieht und Mitte der 1950er-Jahre ein entsprechendes Warenzeichen „Spezi“ hat schützen lassen, sowie die Großbrauerei Paulaner, die sich auf eine seit 1974 geltende Vereinbarung beruft, dass sie ihre „Paulaner Spezi“ vertreiben dürfen.
Spezi-Prozess wird in Bayern verhandelt
Natürlich geht es bei dem Streit ums Geld, um Lizenzgebühren, die Riegele von Paulaner fordert. Nun kommt den Streithähnen zugute, dass die Verhandlung vor dem Landgericht München stattfindet. Da ist Fachkompetenz garantiert, kennt man sich in Bayern mit Spezlwirtschaft doch bestens aus: Hast du einen Spezi an der richtigen Stelle, kommst du erfolgreicher durchs Leben. Unvergessen ist die vielleicht bekannteste Form des Spezi-Daseins, die Amigo-Affäre um den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten, den Streibl Max, und seine Spezis in der Rüstungsindustrie.
Freundschaftlich sollen sich auch die Kontrahenten einigen, wenn es nach dem Gericht geht. Bis Mitte Juli ist Zeit für Verhandlungen, ein Urteil könnte am 30. August fallen. Dann bleibt allerdings die Frage, welches Gericht die wirklich wichtige Frage „der, die oder das?“ klärt.