Hauskauf des Senats wird hoffentlich präventiv wirken
Die Mieter eines etwas in die Jahre gekommenen Altbaus auf St. Pauli dürfen sich freuen: Die Stadt kauft das Haus mit 32 Wohnungen und wird als guter Vermieter dafür sorgen, dass die erforderliche Sanierung im Rahmen bleibt und die Mieten stabil. Dem rot-grünen Senat darf es nicht allein um den Einzelfall gehen. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts – ein Investor hat nun das Nachsehen – soll ein Zeichen gegen Luxussanierungen mit der Folge eines Mietpreissprungs gesetzt werden, der die ansässige Wohnbevölkerung verdrängt, weil sie sich „ihren“ Stadtteil plötzlich nicht mehr leisten kann.
Lange hat die Stadt zugesehen, wie sich angesagte Quartiere wie St. Pauli, St. Georg, Ottensen oder Teile der Innenstadt Zug um Zug veränderten. In die trendigen, früher verschmähten Altbauten ziehen Gutverdienende, die bereit sind, Mieten mit einem Quadratmeterpreis von 20 Euro zu bezahlen. Es ist richtig, dass sich die rot-grüne Koalition jetzt entschlossen hat, das rechtliche Instrumentarium zu nutzen, das in Gebieten mit Sozialer Erhaltensverordnung schon lange zur Verfügung steht. Dieser Schritt wird hoffentlich präventive Wirkung entfalten und manchen ausschließlich renditeorientierten Investor abschrecken.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts als letztes Mittel die Ausnahme bleiben muss und nur ein Element einer aktiven Grundstückspolitik der Stadt sein kann. Diese aktive Grundstückspolitik ist aber ausdrücklich anzumahnen, denn der Wohnungsmarkt der Stadt ist in weiten Teilen aus dem Ruder gelaufen. Die Stadt sollte daher stärker als bisher bei der Ablösung von Erbbauverträgen Augenmaß walten lassen. Beim Verkauf von Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus ist die Abkehr vom Höchstpreisgebot der richtige Weg.