Wer dauerhaft alsVertretung unterrichtet,sollte sozial abgesichert sein.
Hamburg bietet Schulpädagogen seit Jahren ausgesprochen gute Arbeitschancen: Der Lehrerbedarf ist beständig gestiegen, weil die Zahl der Schüler erfreulicherweise wächst – anders als in den meisten anderen Ländern –, weil die Klassen kleiner geworden sind und praktisch alle Schulen ihren Betrieb auf den Ganztag umgestellt haben. Weit mehr als 1000 Lehrer sind in den vergangenen Jahren zusätzlich eingestellt und verbeamtet worden.
Dieses Stellenvermehrungsprogramm dient der Verbesserung des Unterrichts und wird sich hoffentlich schon bald auch in verbesserten Leistungen der Hamburger Schüler bei nationalen und internationalen Vergleichstests auszahlen. Seltener kommt die Beschäftigungslage der Vertretungslehrer in den Blick. Wer bei Krankheit, Beurlaubung, Mutterschutz oder Elternzeit fest angestellter Lehrkräfte einspringt, erhält in der Regel einen Zeitvertrag. Das ist nachvollziehbar. Rein rechtlich ist auch nicht daran zu rütteln, dass diese befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit dem Beginn der Sommerferien enden, weil es dann sechs Wochen lang schlicht keinen Unterricht gibt und keine Vertretung nötig ist.
Aus Sicht eines fürsorglichen Arbeitgebers, als den sich der Senat bei jeder passenden Gelegenheit anpreist, muss jedoch auch die soziale Lage der Beschäftigten eine Rolle spielen. Für viele junge Vertretungslehrer kann die befristete Beschäftigung ein Sprungbrett in die Festanstellung sein. Angesichts dieser Perspektive ist ihnen die „Sommerarbeitslosigkeit“ eher zuzumuten.
Ganz anders liegt der Fall bei Vertretungslehrern, denen über Jahre immer wieder nur Zeitverträge angeboten werden, zumal dann, wenn der Grund der Vertretung – also etwa die Langzeiterkrankung – nach dem Start des neuen Schuljahres anhält. Hier wäre eine Fortdauer des Zeitvertrages und die Vermeidung von Kurzzeit-Arbeitslosigkeit die faire Geste eines sozialen Arbeitgebers.