Bargteheide. Genehmigungen für „Brauchtumsfeuer“ werden wegen Corona nicht erteilt. Polizei und Ordnungsamt sollen kontrollieren.

In Bargteheide werden in diesem Jahr auch private Osterfeuer verboten. Das hat die Stadtverwaltung mitgeteilt. Hintergrund sei, dass bereits öffentliche Osterfeuer aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verboten seien. „Wir haben uns daher in Abstimmung mit dem Kreis dazu entschieden, dass auch für private Osterfeuer keine Genehmigungen erteilt werden“, so Bürgermeisterin Birte Kruse-Gobrecht. Das Abbrennen einen Feuers „unter vier Augen“ gelte allerdings nicht als Osterfeuer.

Zu einem Brauchtumsfeuer – wie dem Osterfeuer – gehöre das Zusammenkommen und die Gemeinschaft. „Ein Osterfeuer ist daher mit den geltenden Regelungen zur Pandemiebekämpfung nicht vereinbar“, so Kruse-Gobrecht. Kontaktsperren gelte es auch über die Osterfeiertage einzuhalten.

Bargteheide: Bürgermeisterin bittet um Verständnis

„Wir alle sind uns der Einschränkungen und Anforderungen, die an alle Bürgerinnen und Bürger gestellt werden, sehr bewusst. Die aktuelle Lage erfordert jedoch dringlich die Einhaltung der Kontaktvorgaben.“ Die Bürgermeisterin bittet um Verständnis für diese Maßnahme und appelliert daran, diese mitzutragen, „da sich die Krise nur gemeinschaftlich meistern lässt.“

Das Ordnungsamt der Stadt Bargteheide wird in enger Abstimmung mit der Polizei über die Osterfeiertage verstärkt kontrollieren und beliebte öffentliche Plätze, an denen üblicherweise Osterfeuer veranstaltet werden, absperren.