Gute Vorbereitungen machen Fehmarnbelttunnel möglich

Ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fehmarnbelttunnel tatsächlich ein „Meilenstein“, wie Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) gestern etwas voreilig formulierte? Sagen wir so: Es könnte einer werden. Allerdings nur dann, wenn bei künftigen Gerichtsverfahren zu Infrastruktur-Großprojekten ein paar Dinge beachtet werden.

Erstens: Der Neunte Senat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Wolfgang Bier war bis ins kleinste Detail vorbereitet. Vorteil: Wer die Problempunkte der Planung bereits kennt, hat während der Gerichtsverhandlung Zeit, an Lösungen zu arbeiten. Hier ein kleiner Hinweis, dort eine Empfehlung – so lässt sich aus Sicht des Gerichts manches verbessern.

Zweitens: Die Planungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein und des dänischen Bauträgers Femern waren beweglich genug, diese Hinweise rasch umzusetzen. So versprach Femern etwa, beim Transport des Materials zu den Baustellen im Belt Rücksicht auf den Fahrplan der Scandlines-Fähren zu nehmen. Und das Land sicherte zu, die neu entdeckten Riffe in die Planung aufzunehmen. So wurden sehr harmonisch mehrere Schwachstellen repariert.

Am Ende gab es aus Sicht des Gerichts keinen Grund mehr, den Planfeststellungsbeschluss auch nur teilweise für rechtswidrig zu erklären. Wäre dies geschehen, hätte es mindestens zwei weitere Jahre Verzögerung gegeben. Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen, neue Auslegung, neue Anhörung, neue Klagemöglichkeiten – das ganze Bauvorhaben wäre in die berüchtigte nächste Runde gegangen.

Am Dienstag hat man in Leipzig gesehen: Das muss nicht sein. Dennoch gilt: Selbst im besten Fall sind wir Deutsche vom Planungs- und Entscheidungstempo der Dänen noch weit entfernt.