Hamburg. In Hamburg gibt es immer mehr Anwohnerparkzonen. Das sorgt bei vielen Menschen für Unmut. Doch ist dieser berechtigt?
Es ist zwar nur ein Stimmungsbarometer und keine repräsentative Umfrage, dennoch sollten diese Zahlen dem rot-grünen Senat ein wenig zu denken geben: Wer auf abendblatt.de angibt, ob er die neuen Anwohnerparkzonen in Hamburg gut oder schlecht findet, bekommt nach der Stimmabgabe angezeigt, wie andere darüber denken. Und das Bild unter den rund 2500 Teilnehmern ist recht klar: Etwa zwei Drittel der Leser lehnen die Einrichtung weiterer Beschränkungen ab.
Das Ergebnis widerspricht der oft gehörten Aussage, dass die Ausweitung des Anwohnerparkens vor allem auf Wunsch der Bevölkerung erfolge. Ob man dem Lager pro oder kontra zuneigt, dürfte allerdings von den persönlichen Umständen abhängen. Jemand, der in einem dicht besiedelten Stadtteil lebt und immer schon fünfmal um den Block fahren musste, um irgendwann einen halblegalen Stellplatz zu finden, wird sich als Anwohner über den geringeren Parkdruck sicher eher freuen als derjenige, der nun als Besucher oder auch als Mitarbeiter einer Firma oder Institution nicht mehr „für lau“ seinen Wagen abstellen kann.
Arbeitsplatz zählt nicht als Berechtigung
Dass ein Anwohnerparkausweis Geld kostet – 65 bis 70 Euro pro Jahr, je nach Beantragungsart – , ist angesichts der deutlich höheren Preise für Tiefgaragen und private Stellplätze noch hinzunehmen. Schwerer wiegt für einige allerdings die enge Auslegung des Berechtigtenkreises. Der umfasst nämlich laut Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung „grundsätzlich nur Bewohnerinnen und Bewohner, die im entsprechenden Bereich meldebehördlich registriert sind, dort tatsächlich wohnen bzw. ggfs. mit Zweitwohnsitz angemeldet sind“.
Wer im Parkgebiet arbeitet, etwa als Kinderkrankenschwester in Altona oder in einem beliebigen Gewerbebetrieb in Harvestehude, der hat kein Anrecht auf so einen Parkausweis. Das gilt auch für die meisten Firmenfahrzeuge. Ausnahmen gibt es nur in geringer Zahl oder für Handwerksbetriebe. Sie können sich für 250 Euro pro Jahr eine Sondergenehmigung holen, mit der ihre Montagewagen in Anwohnerparkzonen bis zu fünf Stunden lang kostenfrei stehen dürfen.
Raum in Hamburg viel zu oft zugeparkt
Ist Anwohnerparken unfair? Vielleicht. Doch ebenso unfair ist es, wenn man als Berufspendler den öffentlichen Raum verstopft, obwohl es Alternativen gibt, etwa den ÖPNV. Oder wenn man als Tourist in Flughafennähe 14 Tage lang in einer Wohnstraße parkt, um Gebühren zu sparen. Der Raum in Städten wie Hamburg ist begrenzt, und viel zu oft wurde er in der Vergangenheit einfach zugeparkt – und das nicht für eine schnelle Besorgung oder einen Besuch, sondern um es selbst ein wenig bequemer oder billiger zu haben.
Gäbe es für Fremdparker in Anwohnergebieten gar keine Möglichkeiten zur „Einreise“ mehr, wäre das natürlich ein Skandal. Dem ist aber nicht so. In Fuhlsbüttel zum Beispiel steht man vielerorts weiterhin kostenfrei, allerdings nur mit Parkscheibe und für maximal drei Stunden. Und wer seinen Kumpel auf St. Pauli besuchen will, der kann entweder einen Parkschein ziehen, was mit 3 Euro pro Stunde natürlich recht teuer ist, oder sich vom Gastgeber einen Besucherparkausweis ausstellen lassen. Der kostet je nach Gebiet 2,50 bis 3 Euro – pro Tag.
Firmen zum Umdenken anregen
Was ist mit Firmen, deren Mitarbeiter nun keine Plätze mehr finden? Die müssen vielleicht mal darüber nachdenken, den Umstieg auf Bus und Bahn finanziell zu erleichtern oder eigene Plätze anzumieten. Worauf die Stadt achten muss: dass es bei nachvollziehbaren Gründen praktikable Ausnahmeregelungen gibt.