Hamburg/Kiel/Hannover/Schwerin. Lockdown, Lockerungen, Notbremse und Öffnungen: Was in den norddeutschen Bundesländern gilt, ist schwer zu durchschauen.

Trotz bundesweiter Verordnungen und Regeln: In allen vier Nordländern – Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern – gelten derzeit für Besuche, Gastronomie, Hotellerie, Handel und das tägliche Leben teils unterschiedliche Beschränkungen. Das Abendblatt vergleicht, was Einheimische und insbesondere Besucher derzeit beachten müssen.

Einzelhandel: Einkaufen in Hamburg, Schleswig-Holstein & Co

Während in Hamburg und MV Geschäfte, die nicht zur kritischen Infrastruktur gehören, noch weitgehend geschlossen bleiben, können viele Einzelhändler in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wieder im Geschäft Kunden empfangen, sofern die Inzidenz es zulässt und lange genug unter 100 liegt. In Schleswig-Holstein – ausgenommen ist wegen der Inzidenz derzeit Neumünster – können Läden ohne Anmeldung besucht werden. In Neumünster gilt wegen der derzeitigen Inzidenz von über 100 Terminshoppingpflicht, die Kreise Pinneberg, Stormarn, Lauenburg, Ostholstein, Segeberg, Steinburg bieten die Möglichkeit zum Shopping mit Adressangabe.

Niedersachsen hat weitergehende Öffnungen im Einzelhandel verfügt. Geschäfte bis zu 200 Quadratmeter Größe dürfen Kunden mit festem Termin bedienen, für größere Geschäfte gilt: Negativ Getestete, Geimpfte und Genesene dürfen einkaufen. Tests aus Testzentren und Tests, die unter Aufsicht vorgenommen werden, verschaffen Zugang auch ohne Termin. In Hamburg könnte es bei weiter guten Zahlen erst nach Pfingsten zu Lockerungen kommen.

Regeln beim Essen gehen auch in Niedersachsen

Seit Montag haben viele Gastronomen in Niedersachsen ihre Außenbereiche mit Hygienekonzept und Abstand wieder geöffnet. Es greift eine Sperrstunde von 23 Uhr. Tischreservierung ist nicht erforderlich, wohl aber ein negativer Corona-Schnelltest. In Schleswig-Holstein gilt mit Ausnahme von Neumünster: Restaurants dürfen im Außenbereich ihre Gäste bewirten.

Geschlossene Sonnenschirme an Hamburgs Alsterarkaden: Hier ist es bisher ruhig.
Geschlossene Sonnenschirme an Hamburgs Alsterarkaden: Hier ist es bisher ruhig. © dpa | Marcus Brandt

Gäste müssen sich anmelden und Kontaktdaten hinterlassen. Alkohol darf nicht zwischen 21 Uhr und 6 Uhr ausgeschenkt werden. Derzeit dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. In den Modellregionen des Landes gelten jeweils Sonderregelungen. In MV bleiben die Restaurants zunächst für einen möglichen Abhol- oder Lieferservice geöffnet, in Hamburg ebenso.

Übernachten: begrenzte Kapazitäten im Norden

Die gute Nachricht aus Niedersachsen: Das Land hat Hotels, Campingplatz­betreibern, Wohnungsvermietern und Pensionen gestattet, Gäste zu beherbergen. Die schlechte Nachricht gleich hinterher: Dies gilt zunächst drei Wochen lang nur für Menschen, die in Niedersachsen leben. Die jeweilige Kapazität wird auf 60 Prozent begrenzt. Tests bzw. Nachweise sind Pflicht. Schleswig-Holstein ist mit seinen Modellregionen bekanntermaßen vorangeprescht. Hier sind wieder Übernachtungen möglich. Seit Montag gilt dies auch für die Region Büsum, die den Modellbetrieb als letzte der Regionen nun ebenfalls gestartet hat. Außerhalb der Modellregionen bleiben die Hotels und andere Beherbergungsbetriebe für Touristen geschlossen.

Dauercamper im niedersächsischen Dangast: Campingplätze können Gäste beherbergen.
Dauercamper im niedersächsischen Dangast: Campingplätze können Gäste beherbergen. © dpa | Hauke-Christian Dittrich

In MV sind touristische Übernachtungen verboten. Seit dem 5. Mai dürfen immerhin Zweitwohnungsbesitzer wieder herkommen, wenn sie seit mindestens zwei Wochen durchgeimpft sind. Einreisen dürfen auch Genesene, deren Erkrankung sechs Monate zurückliegt und die mindestens zwei Wochen zuvor eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Touristen dürfen in Hamburg gar nicht übernachten.

Tagesgäste in den norddeutschen Bundesländern

Tagestouristen sind in Mecklenburg-Vorpommern willkommen, wenn sie geimpft sind und die zweite Impfung zwei Wochen zurückliegt. Einreisen dürfen auch Genesene, deren Erkrankung mindestens sechs Monate zurückliegt und die eine erste Impfung erhalten haben. Mit der Definition von Genesenen bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern weicht das Land von der Bundes-Definition ab. Familienbesuche sind erlaubt, ebenso Besuche von Hochzeiten und Trauerfeiern.

Spaziergänger in Bansin.
Spaziergänger in Bansin. © dpa | Jens Büttner

Reisen in oder nach Schleswig-Holstein sind erlaubt. Ordnungsämter können Verbote erlassen, wenn zu viele Gäste erwartet werden. Dies betrifft zum Beispiel die Seebäder an Nord- und Ostsee. Niedersachsen ist ebenfalls offen für Tagestouristen, erste Attraktionen wie der Heide Park haben wieder für Getestete und Geimpfte geöffnet. In Hamburg gilt bekanntermaßen ebenfalls kein Besuchsverbot.

Kultur im Norden genießen

Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken in Schleswig-Holstein dürfen mit Hygienekonzept öffnen, Kinos, Diskotheken und Konzerthallen bleiben zunächst geschlossen. Mecklenburg-Vorpommerns Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos und Ausstellungen sind weiter geschlossen. Zoos dürfen wie in Schleswig-Holstein mit Konzept öffnen. Das gilt auch für Niedersachsen. Die Gästezahl darf maximal 50 Prozent der sonst möglichen Zahl erreichen. In MV und Niedersachsen sind lediglich Außenbereiche geöffnet.

Die wichtigsten Corona-Themen im Überblick

Kultur unter freiem Himmel ist in Niedersachsen vor einem Publikum von maximal 250 Getesteten und Genesenen möglich, wenn diese sitzen und keine Interaktion stattfindet. In den anderen Bundesländern noch nicht. Ab 17. Mai öffnen Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken und Ausstellungshäuser in Hamburg. Auch in Schleswig-Holstein sind dann weitere Lockerungen geplant.

Freunde treffen in Norddeutschland begrenzt möglich

Schleswig-Holsteiner dürfen zu privaten Zwecken – egal an welchem Ort – zusammenkommen, sofern es sich um maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten handelt. Geimpfte und Genesene sind ebenso aus der Zählung zu nehmen, wie Kinder unter 14 Jahre.

Grundsätzlich gilt: Ein Hausstand in MV darf sich weiter nur mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und Genesene werden auch hier seit dem Wochenende nicht mehr mitgerechnet. Niedersachsen zählt Geimpfte und Genesene wie auch Hamburg seit dem 9. Mai dank Bundesrecht ebenfalls nicht mehr mit.