Barsbüttel. Anneliese Franciskowsky (81) wurde trotz eines Termins abgewiesen. Gesundheitsbehörde stellt klar: Impfstoff nur für Hamburger.

Kann ich mich auch in Hamburg gegen das Coronavirus impfen lassen? Diese Frage sorgt bei vielen Stormarnern derzeit für Frust und Verwirrung. Gerade für Menschen aus dem Stormarner Süden ist das Hamburger Impfzentrum in den Messehallen deutlich einfacher zu erreichen als jenes des Kreises in Bad Oldesloe. Doch trotz erfolgreicher Terminbuchung gehen Stormarner in den Messehallen leer aus. Der Senat stellt nun klar: Eine Impfung gibt es dort nur für Hamburger.

Zu den Abgewiesenen zählt auch Anneliese Franciskowsky, die Schwiegermutter von Thomas Bolbrügge. Der Großenseer hatte für die 81-Jährige, die im Barsbütteler Ortsteil Stellau lebt, einen der begehrten Impftermine in den Messehallen ergattert. „Hamburg ist für uns viel dichter und besser zu erreichen als Bad Oldesloe“, sagt der 60-Jährige. Am 18. Januar habe er seine Schwiegermutter über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registriert.

Mit der Anmeldung hatte es noch geklappt

„Ich habe wahrheitsgemäß Barsbüttel als Wohnort angegeben“, erzählt der Großenseer. Dennoch habe es mit der Anmeldung im Hamburger Zentrum geklappt. „Ich habe einen Termin für den 8. Februar erhalten“, so Bolbrügge. „Ich war erleichtert, so leicht ist ein Termin ja nicht zu bekommen.“

Doch als er an den Messehallen ankam, sei die Freude schnell der Verärgerung gewichen. „Ich habe meine Schwiegermutter abgesetzt und bin erstmal wieder weggefahren“, sagt der Großenseer. Etwa 20 Minuten später habe ihn Anneliese Franciskowsky angerufen. „Erst habe ich mich gefreut, dass es so schnell ging, bis ich erfahren habe, dass sie gar nicht geimpft worden war“, sagt Bolbrügge verärgert.

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„Ich war fix und fertig“, sagt Anneliese Franciskowsky. Am Anmeldeschalter habe ihr ein Mitarbeiter nach Prüfung ihres Personalausweises eröffnet, dass sie als Schleswig-Holsteinerin keine Impfung in Hamburg erhalte. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt die 81-Jährige. „Ich war so froh, dass ich einen Termin bekommen hatte.“

Angeblich sei die Entscheidung, nur Personen mit Wohnort Hamburg zu impfen, kurzfristig gefallen und man habe schon viele Personen nach Hause schicken müssen. „So hat es mir ein Mitarbeiter erklärt“, sagt die Seniorin und fügt hinzu: „Man hätte doch wenigstens rechtzeitig absagen können.“

Ende Dezember gab es noch anderslautende Informationen

Schwiegersohn Thomas Bolbrügge hat ebenfalls wenig Verständnis. „Diese Kleinstaaterei ist unfassbar“, sagt er. „Warum soll meine Schwiegermutter ganz nach Bad Oldesloe fahren, wenn es auch ein dichteres Impfzentrum in Hamburg gibt?“ Ende Dezember habe es die Information gegeben, dass auch Impfungen im jeweils anderen Bundesland möglich seien. Noch im Januar habe er bei der Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung nachgefragt. „Dort wurde mir diese Regelung bestätigt“, sagt der 60-Jährige.

„Wenn nur Hamburger in den Messehallen geimpft werden, warum hat meine Schwiegermutter dann trotz Angabe ihrer Adresse in Barsbüttel einen Termin erhalten?“ Es könne doch kein Problem sein, in das Online-Tool einen entsprechenden Hinweis einzublenden und die Terminvergabe zu blockieren. „Mein Eindruck ist, dass man in das Internetportal eingeben kann, was man will. Die Daten werden nicht überprüft“, kritisiert Bolbrügge.

Ausnahme für Schleswig-Holsteiner, die in Hamburg arbeiten

Auf Abendblatt-Anfrage bestätigt die Hamburger Gesundheitsbehörde, dass derzeit keine Impfungen von Schleswig-Holsteinern im Hamburger Zentrum möglich sind. „Es gilt das Wohnortprinzip“, sagt Sprecher Martin Helfrich. Stormarner müssen sich folglich in Bad Oldesloe impfen lassen, bis die anderen beiden Zentren in Reinbek und Großhansdorf in Betrieb gehen. Helfrich betont: „Das Personal im Impfzentrum ist angewiesen, nicht berechtigte Personen abzuweisen und darf in diesen Fällen keine Schutzimpfung anbieten.“

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Einzige Ausnahme: Schleswig-Holsteiner, die in Hamburg im medizinischen Bereich arbeiten. „Wer beispielsweise hier in Hamburg in der ambulanten Pflege oder im Rettungswesen tätig ist, kann auch dann in Hamburg geimpft werden, wenn der Wohnort in Schleswig-Holstein liegt“, erklärt Helfrich. In diesem Fall müsse jedoch eine Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis vorgelegt werden.

Software soll nachgebessert werden

„Die Impfberechtigung wird erst vor Ort überprüft“, sagt der Sprecher der Gesundheitsbehörde weiter. Daher sei es auch Personen mit Wohnsitz außerhalb Hamburgs technisch möglich, einen Termin zu vereinbaren. Helfrich betont jedoch: „Personen ohne Wohnort in Hamburg oder alternative Berechtigung durch den Arbeitgeber sollten keine Termine vereinbaren, da sie diese andernfalls für Berechtigte blockieren.“ Eine erfolgreiche Registrierung bedeute zudem keinen Anspruch auf eine Impfung.

Dass die Registrierung mit einem Wohnort außerhalb Hamburgs überhaupt möglich ist, erklärt Jochen Kriens, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH), mit den technischen Gegebenheiten des Online-Tools. „Ob eine Impfberechtigung vorliegt, kann erst im Impfzentrum nach Vorlage der notwendigen Dokumente rechtssicher geprüft werden“, sagt er. „Diesen Verwaltungsakt mittels der Terminsoftware digital zu bewerkstelligen ist nicht möglich.“ Dennoch will die KVHH nachbessern. Kriens: „Wir arbeiten daran, einen Hinweis aufzunehmen, dass man sich grundsätzlich nur in einem Impfzentrum des Bundeslandes impfen lassen kann, in dem man gemeldet ist.“