Neuengamme/Curslack. Neuengamme/Curslack. Jens Heidorn (NET-Gruppe) kritisiert unklares Gesetz und fehlende Übergangsfristen.
Wer romantisch in den Vierländer Nachthimmel blickt, nach Sternen Ausschau hält, den wird das monotone Dauerblinken der roten Warnleuchten irritieren. Montiert auf den Gondeln der Windkraftanlagen, sollen die Blinklichter tieffliegende Flugzeuge vor den Hindernissen warnen. Doch Flugzeuge sind nachts kaum unterwegs. Daher soll nun die dauerhafte „Lichtverschmutzung“ abgeschaltet werden.
Bis zu 100.000 Euro pro Windrad
Bis zum Sommer kommenden Jahres, so will es das sogenannte Energiesammelgesetz, sollen alle Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern auf eine „bedarfsgerechte Befeuerung“ umgerüstet werden. Der Clou: Erst wenn sich ein Flugobjekt dem Windrad kritisch annähert, werden automatisiert die Warnleuchten angeschaltet. Der Nachteil: Für die Überwachung des Luftraums muss aufwendige Technik installiert werden, die – je nach System (s. Infotext) – pro Windrad bis zu 100.000 Euro kosten kann. Damit die Betreiber die Umrüstung dennoch bis zum 30. Juni 2020 umsetzen, sollen Anlagen ohne bedarfsgerechte Befeuerung danach keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
Frist sei nicht umsetzbar
„Das Gesetz ist blinder Aktionismus, die Frist bei bundesweit 17.000 umzurüstenden Anlagen in der Praxis gar nicht umsetzbar“, protestiert Jens Heidorn, dessen NET-Gruppe vier betroffene Windräder in Neuengamme betreibt. Zudem gebe es noch offene technische Fragen.
„Zugelassen sind Radarsysteme zur Überwachung des Flugverkehrs. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es die Anwohner akzeptieren, dass wir für die Abschaltung der Lämpchen künftig dauerhaft Radarstrahlen aussenden.“ Die viel günstigere und strahlenfreie Auswertung der ohnehin ausgesendeten Transpondersignale der Flugzeuge ist aber bislang nicht durch die Deutsche Flugsicherung abgenickt. Heidorn: „Da gibt es noch einiges an Klärungsbedarf.“
Daher fordern die Windradbetreiber klare technische Vorgaben. Zudem müsse man zunächst Anlagen mit alten, grellen Xenon-Blitzern umrüsten und modernen Anlagen eine längere Frist einräumen. „Unsere Windräder sind bereits mit moderner LED-Technik und einer Sichtweitenregulierung ausgestattet.“ Sie leuchten dadurch bei klarem Wetter weniger stark als etwa bei Nebel.
Gemeinsame Lösung geplant
Dennoch: Die Frist steht, das Bundeswirtschaftsministerium will daran festhalten. In Bergedorf plant man daher eine gemeinsame Lösung der drei Windparks unter Federführung der HAW. „Wir werden die bedarfsgerechte Befeuerung zunächst technologieoffen ausschreiben“, sagt Laura Welle vom CC4E. Das Ziel sei ein System für alle Bergedorfer Windräder.