Hamburg. Linken-Politiker Hackbusch wendet sich an Brüssel. Verstößt Teilverkauf des Hafenkonzerns an Schweizer Reederei gegen Beihilferecht?
Die Hamburgische Bürgerschaft hat den Weg für den Einstieg der Mediterranean Shipping Company (MSC) bei der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) in erster Lesung frei gemacht. Doch die Auseinandersetzung um den umstrittenen Deal geht weiter. Nach dem CDU-Bürgerschaftsabgeordneten und Hafenexperten Götz Wiese hat überraschend auch der hafenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Hackbusch, Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingelegt.
Anders als Wiese, der selbst HHLA-Aktionär und von dem Deal persönlich betroffen ist, geht Hackbusch lediglich als Mitglied der Bürgerschaft und EU-Bürger gegen den Deal vor. Der Grund seiner Beschwerde ist aber der Gleiche wie bei Wiese: Er wirft dem Senat mögliche staatliche Beihilfe zugunsten von MSC vor.
MSC-HHLA-Deal im Hamburger Hafen: weitere Beschwerde bei der EU
Zur Erinnerung: Hamburgs Regierung aus SPD und Grünen will die HHLA teilprivatisieren. Der Senat ist dazu bereit, seinen Anteil von knapp 70 Prozent an der HHLA auf 50,1 Prozent zu reduzieren. Die restlichen 19,9 Prozent verkauft er an die Schweizer Reederei MSC. Diese kauft wiederum die frei an der Börse gehandelten 30 Prozent auf, sodass das Schifffahrtsunternehmen künftig 49,9 Prozent an der HHLA besitzt.
Ziel ist es, dem schwächelnden Hamburger Hafen mit dem starken Partner – MSC ist mit Abstand die größte Reederei der Welt – neuen Schwung zu verleihen. Dafür hat der Senat auf übliche Markterkundungen wie das Einholen allgemeiner Angebote verzichtet und stattdessen in Geheimverhandlungen mit MSC vereinbart, den Verkaufsprozess allein auf Grundlage des Aktienwerts der HHLA durchzuführen. 16,75 Euro zahlt MSC pro HHLA-Aktie. Bei 19,9 Prozent sind das etwa 230 Millionen Euro.
MSC-HHLA-Deal: Verstoß gegen Landeshaushaltsordnung?
Daran stoßen sich nun die Kritiker. „Es steht im Raum, dass der Verkauf der HHLA-Anteile unter Wert erfolgt und ein wirtschaftlicher Schaden für die Freie und Hansestadt Hamburg entsteht. Es muss ausgeschlossen werden, dass es sich hierbei um eine Beihilfe zugunsten von MSC handelt“, sagt der Linken-Politiker Hackbusch.
Nach seiner Ansicht hätte der Hamburger Senat zunächst ein Verkehrswertgutachten einholen müssen, um herauszufinden, was die HHLA wirklich wert ist. Das unterblieb. „Seitens des Senats wurde kein Verkehrswertgutachten für die HHLA eingeholt, obwohl die Landeshaushaltsordnung dies vorschreibt. Dieser Aspekt ist auch während der Anhörung von Expertinnen mehrmals angemerkt worden“, so Hackbusch
Strafanzeige gegen Bürgermeister und Senatoren
Nach Ansicht des Abgeordneten wird bei dem Deal mit zweierlei Maß gemessen. Denn wenn die Stadt die HHLA-Anteile irgendwann wieder zurückkaufen möchte, dann muss dies auf Basis eines Verkehrswertgutachtens erfolgen. „Das ist mehr als unlogisch. Darüber hinaus setzt sich der Senat damit über die Vorgaben der EU-Kommission für Beihilfeverfahren hinweg.“
Vor Hackbusch hatten bereits der CDU-Abgeordnete Wiese und eine Reihe von Kleinaktionären Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Ein Anteilseigner der HHLA hatte sogar Strafanzeige gegen Bürgermeister Peter Tschentscher, Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard und Finanzsenator Andreas Dressel (alle SPD) gestellt.
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Bisher hat sich die EU zum vermeintlichen Verstoß gegen das Beihilferecht weder geäußert noch ein formelles Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie hat lediglich bestätigt, dass die Beschwerden eingegangen sind. Und sie hat in mindestens einem Fall auch weitere Informationen des Beschwerdeführers eingefordert.
Der Senat ist der festen Überzeugung, nicht gegen das Beihilferecht verstoßen zu haben. So sagte Leonhard unlängst im Gespräch mit dem Abendblatt: „Wir haben keine Erkenntnisse darüber, dass die EU-Kommission gegenwärtig ein Verfahren eröffnen wird.“