Hamburg. Discounter verpflichtet sich, für das Produkt „Veganer Bio Aufschnitt“ den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis am Regal anzugeben.

Die Verbraucherzentrale hat sich bei der Preisauszeichnung am Regal gegenüber Aldi Nord durchgesetzt. Es ist zu einem sogenannten Anerkenntnisurteil (Az. 5 HKO 1421) gegen die Aldi Regionalgesellschaft in Horst gekommen. Danach verpflichtet sich der Discounter, für das Produkt „Veganer Bio Aufschnitt“ den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis am Regal anzugeben.

Laut Preisangabenverordnung müssen Händler neben dem Verkaufspreis für fast alle Lebensmittel sogenannte Grundpreise pro Kilogramm oder pro Liter angeben. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer stand der Aufschnitt stellvertretend für viele weitere Lebensmittel bei Aldi Nord in Hamburg, die keine korrekte Preiskennzeichnung hatten. Das hatte Aldi bereits im Mai, als das Verfahren angestrengt wurde, zurückgewiesen. In mehr als 2200 Märkten von Aldi Nord habe es zu diesem Thema keine einzige Kundenbeschwerde gegeben.

Mehr als 100 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist dagegen auf eine Stichprobe von Ende April, bei der mehr als 100 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung festgestellt wurden. Die Verfolgung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten obliegt in Hamburg den Bezirksämtern.

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 „Die Behörden kontrollieren nicht regelmäßig“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. So habe man 2020 und 2021 lediglich in einem von insgesamt sieben Hamburger Bezirken Verwarnungen und Bußgeldbescheide dokumentiert. Allerdings seien es nur fünf an der Zahl gewesen. Was in den übrigen Bezirken gegen Verstöße unternommen wurde, sei nicht bekannt, sagt Valet: „Nicht nur Aldi, auch andere Händler nehmen es laut Verbraucherbeschwerden bei der Preisauszeichnung nicht so genau:“