Frankfurt/Main/Hamburg. Offenbar neues Angebot der Lufthansa-Billigtochter. Ufo könnte Streik bei Eurowings aussetzen. Flughafen Hamburg betroffen.

Wird der Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa-Tochter Eurowings noch verschoben? Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters will die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo nach Angaben aus Verhandlungskreisen wegen eines neuen Tarifangebots von Eurowings frühestens ab Mittwoch streiken. Da Ufo die Offerte genau prüfen wolle, werde es am Montag und Dienstag zunächst keine Ausstände geben, sagte eine mit den Planungen der Gewerkschaft vertraute Person zu Reuters.

Anfang der Woche werde sich Ufo dann zum weiteren Vorgehen bei der Billigflug-Gesellschaft äußern. Ein Sprecher der Gewerkschaft wollte sich nicht dazu äußern. Eurowings war am Sonnabendabend unmittelbar nicht zu erreichen.

Eurowings-Flugzeuge in Hamburg betroffen

Zuvor hatte die Kabinenpersonal-Organisation angekündigt, dass es ab Montag zwei Wochen lang jederzeit zu Arbeitsniederlegungen kommen könnte. Die würden hauptsächlich die Eurowings-Flotte in Hamburg und Düsseldorf betreffen. Für den Fall, dass die Eurowings-Spitze nicht einlenkt, lässt Ufo zudem alle Mitglieder über einen unbefristeten Streik abstimmen.

Der Konflikt zwischen Ufo und Eurowings köchelt bereits seit drei Jahren. Im Kern geht es um die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Flugbegleiter. Ufo wirft dem Management der Fluglinie vor, sich nicht an vorherige Zusagen aus der Schlichtung bei der Konzernmutter Lufthansa gehalten zu haben. Zudem ärgert die Gewerkschafter, dass die geplante große Expansion von Eurowings nur noch über ausländische Günstigtöchter stattfinden soll.

Offiziell gescheitert sind die Tarifverhandlungen seit Ende September. Für die Lufthansa hat der rasche Ausbau von Eurowings Priorität, um den Vormarsch von großen Low-Cost-Airlines wie Ryanair hierzulande zu stoppen.

Flugausfall: Kein Anspruch auf Entschädigung

Wenn es zum Streik kommt und ein Flug deshalb gestrichen wird, ist die Airline nach Angaben des Verbraucherportals Flightright verpflichtet, einen zumutbaren Ersatzflug für ihre Gäste zu finden. Passagiere könnten ihren Flug aber auch selbst kostenfrei bei ihrer Fluggesellschaft umbuchen oder komplett stornieren. Flugreisende, die von einem Streik betroffen sind, haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung, denn ein Arbeitskampf wird juristisch als „höhere Gewalt“ eingestuft.

„Wir werden versuchen, die Auswirkungen auf die Passagiere so gering wie möglich zu halten“, sagte ein Eurowings-Sprecher in der vergangenen Woche. So werde man im Streikfall versuchen, kurzfristig Jets anderer Airlines zu chartern.

Unklar sei, wie viele Beschäftigte des Kabinenpersonals dem Aufruf von Ufo überhaupt folgen werden, hieß es.  Denn die Flugbegleiter werden von zwei konkurrierenden Gewerkschaften vertreten – von Ufo, aber auch von Ver.di.