Hamburg. Das drei Tage alte Mädchen war aus der Wohnung der Mutter geholt worden. Anlass war eine vor Kurzem erfolgte Überprüfung.

Nach der Inobhutnahme eines drei Tage alten Mädchens wird ein Familiengericht entscheiden, wie es für die Mutter und den Säugling weitergeht. Das Baby war am Donnerstagabend aus der Wohnung der 40 Jahre alten Frau in einem Mehrfamilienhaus in Rahlstedt geholt worden.

Dabei waren Mitarbeiter des Bezirksamtes von der Polizei und Feuerwehr unterstützt worden. Einsatzkräfte der Feuerwehr hatten die Tür aufgebrochen, weil die Mutter den Behördenmitarbeitern nicht geöffnet hatte.

Mutter des Neugeborenen soll psychisch labil sein

Das Neugeborene ist das vierte Kind der Frau. Ihre drei älteren Kinder sind bereits wegen Kindeswohlgefährdungen in der Obhut der Behörde. Als die Frau erneut ein Kind erwartete, wurde sie bereits während der Schwangerschaft von Mitarbeitern des Jugendamtes betreut.

Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der Wohnung hatte dann aber ergeben, dass die Gefahr bestand, dass die Grundbedürfnisse des Kindes nicht erfüllt werden könnten. Daraufhin war die Inobhutnahme durchgeführt worden.

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Bei dem Einsatz selbst waren keine Hinweise darauf gefunden worden, dass eine konkrete Kindeswohlgefährdung bestand. Auch weil die Mutter psychisch labil sein soll, wurde ihr Kind mitgenommen.

Die 40-Jährige selbst war nach dem Einsatz in ihrer Wohnung geblieben. Ihre wenige Tage alte Tochter kam nach der Inobhutnahme in ein Kinderschutzhaus.