Die Verkehrsbehörde prozessiert um den Neubau der Marienthaler Ernst-Albers-Querung. Das kann noch Jahre dauern. Es gibt Rechtsstreitigkeiten. Die Fronten sind verhärtet.

Marienthal Der Lärmschutz kommt für die Anwohner der Kielmannseggstraße (Marienthal) und Derbyweg (Horn). Das Loch, das der Abriss der Fußgängerbrücke über die A24 in die Lärmschutzwand riss, wird 2014 geschlossen. Im Sommer 2014 soll der Auftrag vergeben werden. Das hat der Bezirk der Verkehrsbehörde abgerungen. Aber die Brücke wird bis auf Weiteres nicht neu gebaut. Es gibt Rechtsstreitigkeiten. Die Fronten sind verhärtet.

Schon 2010 war die altersschwache und nicht behindertengerechte Ernst-Albers-Brücke abgerissen worden. Ein Neubau mit rollstuhlgerechter Rampenauffahrt sollte sie 2011 ersetzen. Doch eine benachbarte Anwohnerin klagte gegen die ihrer Meinung nach belastende Konstruktion, weil Passanten aus luftiger Höhe einen freien Blick auf ihr Grundstück gehabt hätten. Das Oberverwaltungsgericht gab der Anwohnerin im April 2013 Recht. Die Verkehrsbehörde habe mögliche Planungsalternativen, die die Anwohnerin weniger belasten würden, unzureichend geprüft. Ihre Abwägung sei daher fehlerhaft. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, weil ein Nachholen der Abwägung durch die Behörde den Fehler behoben hätte.

Die Alternativplanung der Anwohnerin sieht vor, die Rampe parallel zur Autobahn zu führen. Das erschwert den Blick in das fragliche Grundstück. Die Behörde dagegen plante, die Rampe parallel zur Brücke zu führen. Doch auch nach der Niederlage vor Gericht wollte sie die fehlende Abwägung nicht einfach nachholen, sondern legte Beschwerde gegen das Urteil ein. Die liegt jetzt beim Bundesverwaltungsgericht. Würde die Verkehrsbehörde dort obsiegen, käme der Fall zurück vor das Oberverwaltungsgericht und müsste dort erneut von dann anderen Richtern verhandelt werden. Worüber Jahre ins Land gingen. Ohne Brücke.

„Die Behörde sollte trotz des laufenden Gerichtsverfahrens mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung verhandeln“, sagte der SPD-Fraktionsvize im Bezirk Wandsbek, Rainer Schünemann. „Man sollte frühzeitig die Alternativplanung angehen und nicht erst dann damit anfangen, wenn, vielleicht erst in Jahren, der nächste Prozess entschieden ist.“ Eine entsprechende Bitte der Bezirksversammlung erging an die Behörde. Sie winkte ab. „Wir sehen keine Anhaltspunkte für einen Kompromiss“, sagte die Sprecherin der Wirtschaftsbehörde, Susanne Meinecke. „Aus unserer Sicht ist es abwegig, eine Über-Eck-Konstruktion über fremde Grundstücke zu prüfen, die aufwendiger und teurer ist, als die Lösung auf eigenem Straßenland.“

Tatsächlich müsste die Stadt für die Alternativ-Planung ein Grundstück an der A24 ankaufen. Nur dann könnte die Rampe parallel zur A24 geführt werden. Laut Schünemann wäre das aber machbar, zumal das Grundstück nach derzeit geltendem Baurecht nicht bebaubar ist. Dennoch seien solche Gespräche zeitaufwendig. „Weshalb besser heute als morgen damit begonnen werden sollte, die die Alternative auszuloten“, sagte Schünemann.