Juristen empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Vorsorgevollmacht
Häufig werden Demenzkranke auch wirtschaftlich Opfer ihrer gesundheitlichen Probleme. Bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft berichten immer wieder Angehörige, dass ihr erkranktes Familienmitglied ständig Geld vom Konto abhebt und verschenkt, Zeitschriften-Abonnements ordert, obwohl es nicht mehr liest, und teure Weine bestellt, die dann im Keller verstauben. Die NDR-Moderatorin Bettina Tietjen schildert in ihrem Buch „Unter Tränen gelacht“, wie ihr an Alzheimer erkrankter Vater im Stundentakt kostenpflichtige Telefon-Hotlines anrief, etwa bei Zeit- und Wetter-Ansagen.
Laut Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verhalten sich Unternehmen in der Regel kulant, wenn Angehörige mit einem Attest die Demenz belegen können. Das Problem: Die Krankheit verläuft fließend, bei entsprechender Medikation ist ein Erkrankter im Frühstadium sehr wohl noch in der Lage, Konsequenzen seines Handelns zu erkennen – eine völlige Aberkennung der Geschäftsfähigkeit wäre nicht im Sinne der Betroffenen. Im Gegenteil: Das Familienministerium empfiehlt, dass Erkrankte so lange wie möglich am Alltagsleben teilnehmen sollen, auch bei Einkäufen.
Bei fortgeschrittener Demenz ist jedoch klar, dass unsinnige Verträge null und nichtig sind und rückabgewickelt werden können.
Juristen empfehlen unbedingt den rechtzeitigen Abschluss einer Vorsorgevollmacht. Damit wird ein Vertrauter beauftragt, sich etwa um Bankgeschäfte zu kümmern, wenn man es selbst nicht mehr kann. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor, kann ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. (pw)