Hamburg. Ein 42-Jähriger wurde lebensgefährlich verletzt, als sich bei einem Deal ein Schuss löste. Was der Schütze zu dem Vorfall sagt.

Nach dem unfreiwilligen und beinahe tödlichen Schuss versicherten sich die Männer in mehreren Kurznachrichten ihrer unverbrüchlichen Freundschaft. Mohamad Z., Schütze wider Willen, und Mamed S., knapp dem Tod von der Schippe gesprungenes Zufallsopfer, kamen zu dem Schluss, dass es sich nur um einen Unfall handeln konnte. „Jedenfalls“, so sagt es Mohamad Z. vor Gericht, „war er immer mein Freund, und er wird es immer sein.“

Den Eindruck eines Unfallgeschehens gewann nach einiger Zeit der Telefonüberwachung auch die zunächst mit den Ermittlungen betraute Mordkommission. Übrig blieb am Ende „nur“ eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, für die sich der 38-Jährige am Montag vor dem Schöffengericht in Wandsbek verantworten muss.

Schuss löst sich aus halbautomatischer Waffe

Mohamad Z. hantierte am 2. November 2018 mit einer halbautomatischen Schusswaffe im Keller eines Kiosks an der Wandsbeker Chaussee herum. Plötzlich löste sich ein Schuss, das Projektil traf Mamed S. in den Bauch. Der Schütze lud den lebensgefährlich Verletzten in einen Jeep, übergab ihn auf dem Weg zur Klinik der Besatzung eines Rettungswagens. Eine Not-OP rettete sein Leben. Wie ein Polizeizeuge am Montag erklärt, habe der Mann bei der Vernehmung betont, dass Mohamad Z. sein Leben gerettet habe und er keinen Groll hege. „Er wollte auch nicht, dass ermittelt wird.“

Vielleicht auch deshalb, weil die Umstände der Schussabgabe wenigstens diffus sind. Offenbar sollte die Waffe gedealt werden – bis heute fehlt jede Spur von ihr. Der Angeklagte, der lange im Sicherheitsgewerbe tätig und gegen den 2008 ein Waffenbesitzverbot verhängt worden war, habe am Tatabend in einer Shisha-Bar gesessen und sei von dem späteren Opfer gebeten worden, die Waffe im benachbarten Kiosk zu überprüfen, weil der Lauf geklemmt habe, erklärt sein Verteidiger. Dass er dabei die scharfe Waffe nicht nach unten gerichtet habe, werfe er sich noch heute vor. Nach wie vor befinde er sich wegen des Vorfalls in psychologischer Behandlung.

Tat liegt über drei Jahre zurück

Die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück, die Akte setzte auch deshalb Staub an, weil Haftsachen Vorrang hatten. Für den Angeklagten, der 14 teils einschlägige Vorstrafen mitbringt, zahlte sich die überlange Verfahrensdauer schon dadurch aus, dass das Gericht ihm eine sogenannte Verständigung antrug: Bei einem Geständnis sollte die (Bewährungs-)Strafe nicht weniger als 18 und nicht mehr als 24 Monate betragen. „Hätte das Verfahren nicht so lange gedauert, wäre kein Spielraum für eine Bewährung geblieben“, sagt die Richterin.

Inzwischen arbeitet der vierfache Familienvater als Hilfe in einem Steuerberaterbüro. Auf Antrag der Staatsanwältin bleibt das Gericht im obersten Bereich des vereinbarten Strafmaßes: zwei Jahre auf Bewährung. Ja, der Angeklagte bedauere das Geschehen, sagt die Amtsrichterin. Aber er hätte an jenem Abend – die Vielzahl an Vorstrafen und das Waffenverbot im Blick – um die Waffe einen weiten Bogen machen müssen. „Sie hätten einfach Nein sagen können.“