Hamburg. Konzern aus Genussmittelbranche muss Abgaben nachzahlen. Diese waren ihm zunächst erlassen worden. Belege fehlen jedoch.

Bei einer mehrmonatigen Routineüberprüfung eines internationalen Großunternehmens aus der Genussmittelbranche haben Beschäftigte des Hauptzollamts Hamburg festgestellt, "dass Einfuhrabgaben in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro nachzufordern sind", teilte Pressesprecher Oliver Bachmann mit.

Dem Konzern war "für Lieferungen in außereuropäische Exportmärkte" zugelassen worden, "die für die Produktion hochsteuerbarer Waren benötigten Rohwaren zoll- und steuerfrei zu importieren, zu lagern und zu verarbeiten", so der Pressesprecher. Die Zöllner stellten jedoch fest, dass beispielsweise die für die Abgabenfreiheit erforderlichen Ausfuhrnachweise nicht vorgelegt wurden sowie in diversen Fällen unzutreffende Rechnungswerte angegeben worden sind.

Hamburg: Zoll stellt Nachforderung von 1,7 Millionen Euro fest

In diesem Zusammenhang weist das Hauptzollamt Hamburg besonders auf die Arbeit der Finanzbehörden hin. Zu deren wichtigsten Aufgaben gehöre es, "die Angaben der Steuerpflichtigen nachzuprüfen sowie steuerlich relevante Sachverhalte und Verhältnisse selbst zu ermitteln".

Die Steuergerechtigkeit gebiete die gleichmäßige Anwendung der entsprechenden Gesetze auf alle Beteiligten. "Prüfungsgegenstand kann der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs relevante Sachverhalt sein, wobei sowohl zuungunsten wie zugunsten der Beteiligten geprüft wird", fügt Pressesprecher Bachmann hinzu.