Hamburg. Daniela G. folgte ihrem Ehemann nach Syrien. Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage. Was der 24-Jährigen nun droht.

Die IS-Rückkehrerin Daniela G. ist verhaftet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hatte Ende vergangener Woche Anklage gegen die 24-Jährige wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erhoben, Beamte der Staatsschutzabteilung nahmen sie fest. Jetzt sitzt die Mutter in Untersuchungshaft.

Im Mai vergangenen Jahres war Daniela G. mit ihren beiden Kindern aus der Türkei nach Hamburg abgeschoben worden. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft noch wenige Erkenntnisse über die Frau, die 2014 als Jugendliche ihrem Mann, mit dem sie nach islamischem Ritus getraut worden war, nach Syrien folgte. In den vergangenen Monaten erlangte die Hamburger Staatsanwaltschaft aber offenbar weitere Informationen.

Terrorismus: Kinder nach Grundsätzen des IS erzogen

Demnach war sie über die Türkei nach Syrien eingereist. Dort war sie seitdem mehrfach in einem „Frauenhaus“ des IS untergebracht, wo sie weiter auf die islamistische Linie eingeschworen wurde. Dann zog sie 2015 zu ihrem Mann. In dem Jahr kam der erste Sohn zur Welt. Zwei Jahre später bekam sie einen zweiten Jungen. Auch die Kinder wurden von der Frau nach den Grundsätzen des IS erzogen. Zeitweise lebte die heute 24-Jährige auch im Irak.

Zudem soll Daniela G. ihre Kontakte in Deutschland genutzt haben, um über Messangerdienste weitere junge Mädchen für eine Reise nach Syrien und die Mitgliedschaft der Terrororganisation zu begeistern. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau zudem vor, bis 2018 eine Kriegswaffe besessen zu haben. Das ist ein weiterer Anklagepunkt.

Terrorismus Daniela G. nach Hamburg abgeschoben

Nach dem Zerfall des IS kam Daniela G. nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in einem Flüchtlingscamp im Norden Syriens unter. Später wurde sie dort von Soldaten der türkischen Streitkräfte festgenommen. Aus der Türkei wurde sie dann zusammen mit ihren Kindern und einer weiteren IS-Anhängerin nach Deutschland abschoben.

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Die zweite Frau (34) war direkt nach ihrer Einreise verhaftet worden, weil es über sie bereits damals konkrete Erkenntnisse gab, die für einen Haftbefehl reichten. Daniela G. wird sich vor dem 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts verantworten müssen. Im Extremfall droht ihr eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.