Vechta. Der 19-Jährige wollte seine inhaftierte Ex-Freundin zurückgewinnen und hangelte sich am Gefängnis von Fenster zu Fenster.

Ein 19-Jähriger, der aus Liebeskummer in das Frauengefängnis in Vechta eingebrochen ist, muss nun doch in den Arrest. Das Landgericht in Oldenburg teilte am Freitag mit, es habe die Berufung des jungen Mannes als unzulässig verworfen. Damit muss er drei Wochen in einer Jugendstrafanstalt verbringen. (Az.: 16 NS 800 JS 744 11 / 19 (1520))

Um seine inhaftierte Ex-Freundin zurückzugewinnen, war er im Oktober 2019 auf das Gelände des Gefängnisses eingedrungen. Diese hatte sich erst kurz vorher per Telefon von ihm getrennt. Der verschmähte Verliebte kletterte über eine Laterne auf die Außenmauer und hangelte sich dort am Gebäude von Fenster zu Fenster.

Mann bricht in Frauengefängnis ein: Jugendarrest

Einer anderen Gefangenen fiel der Kletterer auf. Schließlich musste die Feuerwehr ihn mit einer Leiter herunterholen. Seine Ex-Freundin hatte dem Mann damals keine Besuchserlaubnis erteilt.

Zusätzlich zum Hausfriedensbruch wurde der 19-Jährige auch wegen des fünfmaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Neben den drei Wochen Jugendarrest muss er nun auch 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und sich einer Urinkontrolle unterziehen.